Dienstag, 5. Februar 2002

Forstgesetz-Novelle: Eigenverantwortung für Bauern

"Der Wald prägt das Gesicht Österreichs", beschreibt Landwirtschaftsminister Wilhelm Molterer die Bedeutung der neuen Novelle zum Forstgesetz, die Anfang Jänner den Ministerrat passierte. Das alte Forstgesetz von 1975 ging von einem mengenmäßigen Schutz des Waldes aus - das neue steht im Zeichen einer "qualitativen Weiterentwicklung" des Baumbestandes.

Das sagte Molterer bei einem Pressegespräch mit dem Präsidenten des Hauptverbandes der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe Österreichs, Stefan Schenker, und dem Präsidenten des Österreichischen Bauernbundes, Fritz Grillitsch. Das neue Forstgesetz soll jährlich zwei Millionen Euro an Personal- und Sachaufwands-Reduktion bringen.

Wieder mehr Waldfläche als vor 20 Jahren
Vor 20 Jahren betrug die Waldfläche in Österreich rund 44 Prozent der Landesfläche. Heute sind es mehr als 47 Prozent. In einzelnen Bundesländern sogar bis zu 60 Prozent, erläuterte der Minister, der in diesem Zusammenhang auch vor einer drohenden "Verwaldung" einzelner Regionen warnte. Wie aus der jüngsten Waldinventur hervorgeht, nimmt der Wald in Österreich pro Jahr um rund 7.700 Hektar - oder einer Fläche von 11.500 Fußballfeldern - zu. Es werden jedoch nur 70 Prozent davon wieder entnommen, so Molterer.

Eigenverantwortung von Waldbauern und Forstwirten
Vor diesem Hintergrund sei in der Novelle zum Forstgesetz erstmals ein eigener Zielparagraph enthalten, der dem Grundsatz der Nachhaltigkeit Rechnung tragen soll. Die Novelle verspreche aber auch Bürokratieabbau und Verwaltungsvereinfachung für Österreichs Bauern. Weniger hoheitliche Regelungen sollen die Eigenverantwortung der Waldbauern und Forstwirte stärken, erklärte Molterer.

Die in der Gesetzesnovelle vorgesehenen Verwaltungsvereinfachungen sind im Detail: Eine Vereinfachung bei der Waldfeststellung, eine Vereinfachung bei der Wiederbewaldung und Neubewaldung, die Klarstellung der Definition von Forststraßen sowie die Zusammenführung von Errichtungs- und Betriebsbewilligung, eine Neudefinition des Schutzwaldbegriffes, die Abschaffung der 3. Instanz (Verwaltungsreform), die Reduzierung bei der Bestellungspflicht (ab 1.000 ha ein Förster, ab 3.600 ha ein Forstwirt, je weitere 3.000 ha zusätzliches Pflichtpersonal) und die Reduzierung zahlreicher Detailbestimmungen.

Waldbauern sind zufrieden mit der Novelle
Als "ausgewogenen Kurs zwischen dem Wirtschaften im Wald und den vielen anderen Funktionen des Waldes" bezeichnete Schenker als Vertreter der privaten Forst- und Gutsbetriebe die Novelle zum Forstgesetz. Die heimische Forstwirtschaft leiste einen positiven Beitrag von jährlich 2,3 Mrd. S (167 Mill. Euro) zur Leistungsbilanz. Mit dieser Novelle könne sie "gut leben, auch wenn die Wirtschaft noch mehr Wünsche in Richtung Freiheit gehabt hätte", sagte Schenker.

Grillitsch sieht in der Novelle eine erfreuliche Entbürokratisierung für die 213.000 Waldbesitzer in Österreich und hier vor allem für die kleinen Betriebe. Das neue Forstgesetz zeichne aus, "dass nicht alles nach Verbot gemacht wird", sagte Grillitsch. Insbesondere die Erleichterungen im Bereich der Rodungen - Rodungen bis 500 Quadratmeter sind nicht mehr bewilligungs-, sondern nur noch anzeigepflichtig - ermöglichen es, ohne viel Bürokratie rasch Strukturanpassungen im ländlichen Raum durchführen zu können.

5.2.2002 11:35