Schuldfrage bleibt ungeklärt

Der Oberste Gerichtshof in Stockholm hat am Freitag Klagen von Hinterbliebenen des "Estonia"-Untergangs endgültig abgewiesen und sich für nicht zuständig erklärt. Damit steht mehr als sieben Jahre nach dem folgenschwersten Schiffsunglück der europäischen Nachkriegsgeschichte fest, dass es in Schweden keine juristische Klärung der Schuldfrage für den Tod von 852 Reisenden geben wird.
Die Ostseefähre war in der Nacht des 28. September 1994 mit 989 Menschen an Bord auf einer Fahrt von der estnischen Hauptstadt Tallinn nach Stockholm vor Finnlands Südküste gesunken. Nur 137 Reisende überlebten. Von den Hinterbliebenen der etwa 500 schwedischen Opfer hatten zuletzt mehrere Elternpaare versucht, per Klage gegen die in Schweden zur Zeit des Unglücks zuständigen Reedereien Estline sowie Nordström&Thulin die Schuldfrage klären zu lassen.
Ebenfalls ohne Erfolg blieben Versuche anderer Hinterbliebener, bei französischen Gerichten Verfahren gegen die Klassifizierungsgesellschaften Buerau Veritas bis zum Ende zu bringen. Die Gesellschaft hatte die "Estonia" für seetauglich erklärt. Deren Bugvisier war auf offener See abgefallen, sodass Wasser frei in das Autodeck einlaufen konnte und das Schiff innerhalb von weniger als einer halben Stunden sinken ließ.
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