Gusenbauer ruft zum Boykott auf, Regierung empört

Folgender Vorschlag zum Thema Ambulanzgebühr kam heute vom SPÖ-Vorsitzenden Gusenbauer: Bei Unklarheiten darüber, ob man von der Gebühr nun befreit ist oder nicht, sollte man lieber gar nicht zahlen. Diese wortmeldung löste klarerweise bei der Regierung die entsprechende Entrüstung aus.
Gusenbauer weiter: die Patienten sollen die Ausstellung eines Bescheids nach § 410 ASVG bei den Gebietskrankenkassen erwirken. Während der Dauer der Ausstellung muss man die Ambulanzgebühr nicht bezahlen, so der SPÖ-Vorsitzende.
Gericht prüft: Ambulanzgebühr verfassungskonform?
Derzeit werde die Ambulanzgebühr auf Verfassungskonformität vom Verfassungsgerichtshof geprüft. Mit einer Entscheidung sei "um die Jahresmitte" zu rechnen, so Gusenbauer. Die Wahrscheinlichkeit, dass das Gesetz über die Einführung der Ambulanzgebühr aufgehoben werde, sei groß. Wenn man bis dahin, aufgrund des Ansuchens um einen Bescheid zur Klärung, ob ein Befreiungsgrund von der Ambulanzgebühr vorliegt, die Gebühr nicht bezahlt hat, dann muss man diese bei Aufhebung durch den VfGH auch nicht mehr bezahlen. Hat man aber bis dahin schon bezahlt, bekommt man das Geld allerdings nicht mehr zurück. Zinsen würden während der Dauer einer Ausstellung eines Bescheids nicht anfallen, so Gusenbauer. Das sei im ASVG so festgelegt.
Zur Kartellgesetznovelle merkte Gusenbauer an, dass die Tendenz bei dieser Novelle "grundsätzlich positiv" sei. Sie sei aber in einigen Punkten verbesserungsfähig. "Wenn eine Zweidrittel-Mehrheit für diese Novelle erreicht werden soll, dann muss sie eine Qualität haben, dass auf längere Zeit kein Novellierungsbedarf besteht." Die SPÖ strebt daher in fünf Punkten Verbesserung an, die aber den Grundcharakter des Gesetzes nicht verändern. "Wir sehen konstruktiven Verhandlungen darüber positiv entgegen", schloss der SPÖ-Vorsitzende.
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