Donnerstag, 7. Februar 2002

Juristische Auslegung des VfGH-Erkenntnisses

VfGH-Vizepräsident Korinek ist dagegen, dass die Höchstrichter ihr Stimmverhalten offen legen sollen, wie Justizminister Böhmdorfer vorgeschlagen hat. Dies würde die Unabhängigkeit beeinträchtigen, so Korinek. Der Volksgruppenbeirat der Kärntner Slowenen beschloss am Donnerstag einstimmig, dass das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) zur Ortstafelregelung "nicht nichtig und nicht falsch" sei und deshalb umgesetzt werden müsse.

Zu Böhmdorfers Einwand, dass auch ein Einzelrichter zu seiner Meinung stehen müsse, sagte Korinek, dieser habe in der Regeel nicht so heikle Fragen zu entscheiden. Korinek ist auch gegen hauptamtliche Höchstrichter: Man wolle ganz bewusst eine "abgehobene Kaste" vermeiden, die mit dem übrigen Rechtsleben nichts mehr zu tun habe.

Eine Volksbefragung sei unter Umständen gesetzeswidrig, sagte Sturm. Entscheidend sei aber die Fragestellung. Kolonovits konkretisierte seine Bedenken. Er glaube nicht, dass diese Volksbefragung in das Wirkungsgebiet des Landes Kärnten fallen würde. Außerdem dürfe keine Volksbefragung gegen einen Richterspruch abgehalten werden. Wenn die Kärntner Wahlbehörde die Volksbefragung dennoch für zulässig erachte, könne das Ergebnis aber immer noch im Nachhinein angefochten werden. Sturm meinte, er fordere die Initiatoren jedenfalls auf, das Volksbegehren zu stoppen.

Zur inhaltlichen Vorgabe des VfGH, wonach zweisprachige Ortstafeln bereits ab einem Minderheitenanteil von mehr als zehn Prozent über einen längeren Zeitraum aufzustellen sind, meinte Kolonovits, er gehe davon aus, dass die Volkszählungsergebnisse ab 1951 herangezogen werden müssten. Wenn der Durchschnittswert seit 1951 über zehn Prozent liege, sollten zweisprachige Ortstafeln aufgestellt werden müssen.

Der Leiter des Volksgruppenbüros in Kärnten Vladimir Smrtnik fasste die heutige Sitzung so zusammen: "Juristisch ist die Sache klar, Probleme gibt es nur, wenn der politische Wille nicht gegeben ist."

Was die geheime Minderheitenfeststellung betrifft, dürfte diese rechtlich nicht verhindert werden können, meinte Sturm. Die Slowenenvertreter lehnen sie aber entschieden ab. Der Volksgruppenbeirat fordert nun die Bundesregierung auf, alle statistischen Materialien zur Verfügung zu stellen, sachlich zu informieren und so zur Schaffung eines konstruktiven und vertrauenswürdigen Klimas beizutragen. Zur weiteren Information wurden zwei weitere Sitzungen, eine mit der Volksgruppe der burgenländischen Kroaten und eine mit allen sechs Volksgruppenbeiräten vereinbart.

Wann werden zusätzliche zweisprachige Ortstafeln aufgestellt sein? "Im Jahr 2003", zeigte sich Sturm zuversichtlich.

7.2.2002 08:48