Die "e-card" der Sozialversicherung kommt per Post

Sie löst ab 2003 den Krankenschein ab: Die e-card. Aber verteilt wird der scheckkartengroße Ersatz bereits jetzt. Von Februar bis Ende Mai werden insgesamt rund fünf Millionen e-cards per Post an die Versicherten in ganz Österreich verschickt.
Der Ersatz des Krankenscheines durch eine elektronische Chipkarte - der sogenannten "e-card" - tritt in eine entscheidende erste Phase. Damit die Umstellung möglichst rasch und reibungslos funktioniert, erhalten die rund 5 Millionen Versicherten der Gebiets- und Betriebskrankenkassen, der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter sowie der Versicherungsanstalt des österreichischen Berbaues zwischen den Monaten Februar und Mai dieses Jahres wichtige Post von ihrer Krankenversicherung. Konkret geht es den Krankenversicherungen dabei um den Datenabgleich der schon jetzt gespeicherten persönlichen Daten der Versicherten sowie deren Angehörigen wie Versicherungsnummer, Vor- und Familienname, Titel, Geburtsdatum, Geschlecht und Zustelladresse. Dieser Datenabgleich ist insoferne notwendig, damit auch jede Person mit Krankenversicherungsanspruch seine persönliche e-card erhält, diese mit den richtigen Daten ausgestellt und an die richtige Adresse versandt wird. Bekanntlich wird die e-card im Jahr 2003 alle bisher ausgestellten papierenen Krankenscheine ersetzen.
Der Datenabgleich beginnt Anfang Februar vorerst in den Bundesländern Burgenland, Steiermark und Oberösterreich. Mitte März folgen die Bundesländer Wien und Niederösterreich und Mitte Mai die Bundesländer Kärnten, Salzburg, Tirol und Vorarlberg.
Die Krankenversicherungsträger schätzen, dass die bei ihnen gespeicherten Daten teilweise unvollständig sind. Dies deshalb, weil durch die schlanke Verwaltung der Krankenkassen nur die unbedingt notwendigen Daten der Versicherten sowie deren Angehörigen gespeichert werden. Da die Dienstgeber bisher für die Krankenscheinausstellung zuständig waren, waren etwa genaue Angehörigenkenntnisse für die Krankenversicherungen nicht unbedingt notwendig.
Bei fehlerhaften und unkorrekten Daten werden die Versicherten ersucht, entsprechende Korrekturen mit dem beigelegten Retourkuvert der jeweiligen Krankenversicherung portofrei zurückzusenden. Bei allfälligen Unklarheiten steht ein Call-Center zwischen 7 und 18 Uhr (die Telefonnummer befindet sich auf dem beigelegten Datenblatt) zur Verfügung.
Nach dem Datenabgleich wird die e-card für die Versicherten und deren mitversicherte Angehörige produziert und gelangt dann in ganz Österreich - in Etappen - zur Verteilung.
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