Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig

Hintergrund:
Österreichs langer Weg zu Privat-TV
Nun ist es entschieden: Als eines der letzten europäischen Länder wird es auch in Österreich frei empfangbares demnächst Privat-TV geben. Die bislang im Kabelnetz aktive ATV Privatfernseh-GmbH erhält die bundesweite Lizenz für terrestrisches Privatfernsehen.
Dies teilte Hans Peter Lehofer, Leiter der Medienbehörde KommAustria, am Freitag in einer Pressekonferenz mit. Die Lizenzentscheidung ist noch nicht rechtskräftig, da gegen den Bescheid der Medienbehörde eine Berufung beim Bundeskommunikationssenat möglich ist.
Die KommAustria beschied aber den Antrag von ATV, etwaigen Beschwerden keine aufschiebende Wirkung zu erteilen, positiv. Das heiße, dass ATV sofort mit den Vorbereitungen für den Sendestart beginnen könne, auch wenn die Lizenzentscheidung beeinsprucht wird, so Lehofer.
ATV Sieger im "Schönheitswettbewerb"
ATV versus Kanal 1 hieß es in der letzten Phase der Lizenzvergabe für Privat-TV, erläuterte Hans Peter Lehofer, Chef der Medienbehörde KommAustria, am Freitag. Beide Bewerber hätten ihre ausreichenden finanziellen Voraussetzungen "glaubhaft gemacht", ATV sei schließlich im "Beauty Contest", bei dem die Kriterien österreichisches Programm, Versorgungsgrad, Eigenprogrammanteil, und Meinungsvielfalt ausschlaggebend waren, als Sieger hervorgegangen. Ihre Entscheidung hat die KommAustria mit Auflagen für ATV verknüpft.
Im ersten Jahr nach Erteilung der Lizenz müssen mindestens 70 Prozent der österreichischen Gesamtbevölkerung erreicht werden, nach zwei Jahren mindestens 75 Prozent. Darüber hinaus muss das Programm von ATV einen Eigenproduktionsanteil von mindestens 20 Prozent enthalten.
Zwei der vier Bewerber, nämlich Ganymedia (Zett.at) und Andreas Sattler (A3), wurden in den Beauty Contest nicht mit einbezogen, da es ihnen "nicht gelungen ist, glaubhaft zu machen, dass sie über die nötigen finanziellen Möglichkeiten verfügen", so Lehofer. "Das Gesetz verlangt nicht den Nachweis der gesicherten Finanzierung", hielt er dazu "ausdrücklich" fest.
ATV hatte schließlich im Schönheitswettbewerb die Nase in den Kategorien Meinungsvielfalt, Österreichbezug und Versorgungsgrad vorn, Kanal 1 konnte einen höheren Eigenprogrammanteil aufweisen, erklärte Lehofer. Bei der qualitativen "Gesamtabwägung" habe man darauf hin ATV "den Vorrang eingeräumt".
ATV darf trotz Berufungen starten
Zugleich bewilligte die Behörde den ATV-Antrag, etwaigen Beschwerden - die binnen 14 Tagen einlangen müssen - gegen die Behördenentscheidung keine aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. "ATV kann beginnen, auch wenn von anderen Parteien Berufung eingelegt wird." Berufungsinstanz ist der Bundeskommunikationssenat.
Mit der Lizenzierung wurde zugleich auch die nötige fernmelderechtliche Bewilligung für die Inbetriebnahme der von ATV vorgesehenen 72 Sendeanlagen erteilt. Die Lizenz ist laut Privat-TV-Gesetz auf zehn Jahre befristet.
Familiendrama in St. Pölten16:26
Bluttat: Tochter Zeuge?Vater schoss auf Sohn und richtete sich selbst. Waffenbesitz des 37-Jährigen illegal
Kriminalität20:48
Acht Jahre lang Sklavin19-jährige Deutsche wurde jahrelang misshandelt. Mutmaßliche Täter verhaftet.
Raubvögel vergiftet11:09
Falken ausgerottetBregenz: Taubenzüchter vergiftet gesamte Population am Pfänderstock
