Donnerstag, 31. Jänner 2002

Gesamtpaket in Höhe von 3,42 Mio. Euro vereinbart

Nur wenige Stunden vor Ablauf der Betriebsvereinbarung zum Ärztearbeitszeitgesetz haben sich Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD), Ärztevertreter und Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ) auf eine befristete Verlängerung der Sonderregelung geeinigt. Damit können die Mediziner an den Universitätskliniken in Wien, Graz und Innsbruck auch weiterhin mehr als 13 Stunden pro Tag arbeiten und wie im bisherigen Umfang Nacht- oder Wochenenddienste machen.

Wie die Vorsitzende der Sektion Hochschullehrer in der GÖD, Andrea Kdolsky, erklärte, soll es künftig eine Kliniker-Zulage von 109 Euro geben, Jungärzte in Facharztausbildung bekommen weitere 254 Euro und damit insgesamt 363 Euro. Für das Gesamtpaket wurden Kosten von 3,42 Mio. Euro veranschlagt. Ausgehandelt wurde der Kompromiss zwischen GÖD-Chef Fritz Neugebauer und Grasser, die Vertreter der Ärztekammer haben laut Kdolsky zugestimmt. Bei einer Verhandlungsrunde mit Bildungsministerin Elisabeth Gehrer (ÖVP) am Freitag sollen die Details geklärt und die Betriebsvereinbarung formell unterzeichnet werden.

"Dieser Schritt war notwendig, damit auch morgen die optimale Patientenbetreuung gegeben ist", erklärte Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ) Donnerstag Abend. Mit der heute gefundenen Lösung konnte erreicht werden, "dass die Qualität der Arbeit an den Uni-Kliniken mit dieser Lösung im Interesse einer bestmöglichen Patientenbetreuung weiterhin gesichert ist", heißt es in einer gemeinsamen Aussendung des Finanzministeriums und der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD).

Im Wortlaut: Der Kompromiss zw. Grasser und den Uni-Ärzten
"1. Betriebsvereinbarungen gem. KA-AZG wird verlängert mit Laufzeit bis 31. Dezember 2009.

2. Anhebung des Ausbildungsbeitrages für Jungärzte (Wissenschaftliche Mitarbeiter in Facharztausbildung in klinischer Verwendung) in der Höhe von 254 Euro/3.500 S mit Wirksamkeit ab 1. Februar 2002. Diese Regelung gilt unbefristet.

3. Zuschlag zur Klinik-Vergütung in der Höhe von 109 Euro/1.500 S mit Wirksamkeit ab 1. Juli 2002 (befristet für die Dauer der Wirksamkeit einer die Grenzen des KA-AZG voll ausschöpfenden Betriebsvereinbarung; bisheriger Bezieherkreis inklusive Jungärzte in klinischer Verwendung)."


Die Verhandlungsparteien halten zudem in dem Text fest, "beide Seiten haben den Patienteninteressen den Vorrang gegeben und damit einen für alle akzeptablen Kompromiss erreicht". Hintergrund sei, dass dadurch die durchschnittliche Wochenarbeitszeit der Ärzte von 48 Stunden auf maximal 60 Stunden gesteigert werden könne, wobei in den einzelnen Wochen des Durchrechnungszeitraumes von 26 Wochen 72 Stunden nicht überschritten werden dürften.

31.1.2002 13:22