Innenministerium fühlt sich nicht zuständig

Der Volksgruppentag in Klagenfurt einstimmig gegen die von der FPÖ initiierte Volksbefragung zu weiteren zweisprachigen Ortstafeln ausgesprochen. Es wurde beschlossen, beim Innenministerium eine Beschwerde gegen diese Volksbefragung einzubringen. Nach Ansicht des Verfassungsrechtlers Theodor Öhlinger ist diese Volksbefragung rechtswidrig. Das Innenministerium fühlt sich jedoch nicht zuständig.
Aus Sicht des Rates ist diese Beschwerde notwendig, weil die Volksbefragung im "Widerspruch zu den rechtsstaatlichen Prinzipien" stehe. "Es kann nicht sein, dass über ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) eine Volksbefragung durchgeführt wird und diese auch von der Landesregierung eingeleitet wird", sagte Generalsekretär Franci Wedenig.
Ein Verbot der Volksbefragung soll jedoch keine Soloaktion des Rates sein. "Wir wollen diesen Schritt gemeinsam mit dem Zentralverband slowenischer Organisationen setzen", sagte Wedenig. Nur ein gemeinsames Auftreten der Volksgruppe habe einen Sinn. Zu einem Gespräch zwischen Ratsobmann Bernard Sadovnik und ZV-Vorsitzenden Marjan Sturm sowie zu einem Treffen des engeren Koordinationsausschusses soll es bereits in den nächsten Tagen kommen.
Innenministerium "nicht zuständig"
Das Innenministerium sei für Beschwerden über Volksbefragungen auf Länderebene nicht zuständig. Das erklärte der Wahlexperte des Innenministeriums, Robert Stein, am Mittwoch auf Anfrage der APA. Es bestehe lediglich eine Kompetenz für Volksbefragungen auf Bundesebene.
Für die Volksbefragung in Kärnten seien die dort ansässigen obersten Organe zuständig. Seien die Kärntner Slowenen mit dem Procedere nicht einverstanden, müssten sie sich an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) wenden. Stein verwies zudem darauf, dass das Volksgruppengesetz an sich in die Zuständigkeit des Bundeskanzlers falle.
Volksbefragung führt zu "Aufschaukeln in Bevölkerung"
Der Rat der Kärntner Slowenen ist auch enttäuscht über die Vorgangsweise der FPÖ. "Eine Volksbefragung zu zweisprachigen Ortstafeln führt nur zu einem weiteren Aufschaukeln innerhalb der Bevölkerung", sagte Wedenig. Dabei wäre gerade jetzt eine Deeskalation angebracht.
Verfassungsrechtler Öhlinger: "Volksbefragung rechtswidrig"
Öhlinger erklärte Dienstagabend im Fernseh-"Report": "Nach allem, was ich davon weiß, muss man davon ausgehen, dass die Volksbefragung rechtswidrig ist." Die Entscheidung des VfGH könne auch durch eine Volksbefragung nicht hinweg diskutiert werden: "Sie bleibt als verbindlich bestehen." Wenn allerdings die Bundesregierung nichts tue, um das Erkenntnis durchzusetzen, mit Weisung oder Ministeranklage, "kann das niemand tun". Wirklich erzwingen könne man die Umsetzung dann nicht.
Die von den Freiheitlichen initiierte Volksbefragung (Bevollmächtigter ist Landesobmann Martin Strutz) wird sowohl von der SPÖ als auch der Volkspartei abgelehnt. Derzeit werden landesweit Unterstützungserklärungen gesammelt.
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