Rektorenchef Winckler: "Gelingen der Reform bedroht"

Die österreichische Rektorenkonferenz hält weiterhin an ihren Forderungen hinsichtlich der Ausgestaltung der geplanten Universitäts-Autonomie fest. Sollte es in den nächsten Wochen keinen Konsens geben, sei es "durchaus möglich, dass die Rektorenkonferenz die Reform nicht mitträgt", so der Vorsitzende der Österreichischen Rektorenkonferenz (ÖRK), Georg Winckler (Bild), am Montag.
Das Wissenschaftsministerium nehme "weiterhin eine Position ein, durch die das Gelingen der Reform insgesamt bedroht wird", umriss Rektoren-Chef Winckler das aktuelle Verhandlungsklima. In den letzten Gesprächen mit dem Ministerium und den Vertretern der Rektorenkonferenz habe es zwar "gewisse Annäherungen", aber auch "eine Reihe von Differenzen" gegeben.
So soll das Ministerium künftig doch nicht den Wirkungsbereich der Universitäten durch Verordnungen (der umstrittene "Leistungsauftrag") festlegen können. Auch habe man sich geeinigt, dass keine Vertreter von Bundesministerien in den Universitätsrat entsandt und sämtliche Mitglieder des Rates von der Universität legitimiert werden. Das Aufsichtsrecht des Wissenschaftsministeriums werde sich demnach ganz nach Wunsch der Rektoren ausschließlich auf eine Rechtsaufsicht - und hier sind auch noch die Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Bescheiden, Verordnungen und Wahlen ausgeschlossen - beschränken.
Die offenen fünf Forderungen, auf die die Rektoren und die Vorsitzenden der obersten Kollegialorgane bestehen, wurden am Montag in einer eigenen Resolution zusammengefasst. "Solange in diesen entscheidenden Punkten keine Einigung erzielt wird, können die Rektorenkonferenz und die Vorsitzenden die vom bm:bwk angestrebte Reform der Universitäten in dieser Form nicht mittragen", warnen die Unterzeichneten.
Rektorenkonferenz legt neuerlich Resolution vor
In ihrer einhellig beschlossenen Resolution vom Montag haben die Rektoren der österreichischen Universitäten und die Vorsitzenden der obersten Kollegialorgane aber auch festgehalten, in welchen Belangen es noch gravierende Differenzen gibt. "Wir erwarten uns Verbesserungen in fünf Punkten", so der ÖRK-Sprecher Georg Winckler. Von Seiten des Wissenschaftsministeriums wurde der fertige Gesetzesentwurf für den 8. März in Aussicht gestellt.
Fünf unerfüllte Punkte sollen bis 8. März geklärt werden
Einerseits wird die geplante Kompetenzverteilung zwischen Universitätsrat und Senat bemängelt: Dem Senat sollen nach Wunsch der Rektoren auch Mitbestimmungsrechte hinsichtlich der Organisation und der strategischen Ausrichtung der Universität zukommen. Der Diskussionsvorschlag des Ministeriums beharre dagegen auf einem Organisationsmodell, "das den Selbstverwaltungscharakter der Universitäten beseitigt", kritisieren die Unterzeichneten.
Der zweite Punkt betrifft die Frage der organisatorischen Tiefengliederung der Universitäten. Hier sträubt man sich von Seiten der Rektoren gegen das Verbot entscheidungsbefugter Kollegialorgane unterhalb der Leitungsebene. "Das macht jede Dezentralisierung in Universitäten unmöglich", so Winckler. In großen Universitäten würde dieses Verbot "eine ungeheure Sprengwirkung hervorrufen, die die Zerschlagung der Volluniversitäten mit sich ziehen würde "wie wir das ja am Beispiel der Diskussion um die Bildung eigener Medizinischen Fakultäten schon sehen", hielt Winckler im Namen der Rektoren fest.
Die weiteren drei Punkte betreffen im Wesentlichen finanzielle Fragen. Es geht einerseits um die Frage der budgetären Startausstattung, um die Ermittlung und Finanzierung der Ausgliederungsfolgekosten und schließlich um eine Budgettransparenz. "Obwohl zur Ermittlung der Folgekosten der Reform eine gesetzliche Verpflichtung besteht, liegen dazu bislang seitens des bm:bwk keinerlei Angaben vor", bemängeln die Rektoren.
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