Ärztearbeitszeitgesetz: Nur 13 Std. pro Tag Dienst

Eine Woche dauert noch die Frist der Betriebsvereinbarung zum Ärztearbeitszeit-gesetz. Nun kommt endlich Bewegung in die Sache: Die Dienstgeberseite bietet eine Anhebung des Grundgehalts der Jungärzte in Facharztausbildung um 145 Euro auf 1.984 Euro. Außerdem soll die Klinikerzulage "moderat" angehoben werden. Nächste Woche gibts eine weitere Verhandlungsrunde.
Würde die auslaufende Betriebsvereinbarung nicht verlängert, dürften die Mediziner - laut Ärztearbeitszeitgesetz - nicht länger als 13 Stunden pro Tag arbeiten, also keine Nacht- oder Wochenenddienste machen.
Das Gesprächsangebot der Regierung kommt offenbar in letzter Minute. Noch gestern, Donnerstag, Nachmittag hatte die Vorsitzende der Hochschullehrer-Gewerkschaft, Andrea Kdolsky, kritisiert, dass es "keinerlei Hinweis auf Gesprächsbereitschaft" der Regierung gebe.
Dienstpläne sollen entgegen den Vereinbarungen erstellt werden
In einem Brief an die Rektoren, die Dekane der medizinischen Fakultäten, die Klinikvorstände sowie die Abteilungs- und ärztlichen Leiter hatten Gewerkschaft und Ärztekammer bereits ersucht, Dienstpläne ohne Berücksichtigung der Betriebsvereinbarung ab 1. Februar auszuarbeiten. Durch die Anordnung längerer als 13-stündiger Dienste würden sie sich nämlich "disziplinär verantwortlich machen, ein gesetzwidriges Verhalten setzen, das bei der zuständigen Behörde angezeigt wird und sich und die nachgeordneten Ärzte einem gegenwärtig nicht kalkulierbaren Haftungsrisiko aussetzen", hieß es in dem Brief.
Die Gewerkschaft war nicht bereit, die geltende Vereinbarung weiter zu verlängern, wenn es nicht - wie bei der ersten Betriebsvereinbarung 1998 versprochen - weitere Verbesserungen gibt: Die damals ausgehandelte "Vergütung für Patientenversorgung", eine Zulage zum Grundgehalt von 4.000 S (291 Euro), soll um weitere 291 Euro (4.000 S) erhöht werden, fordern die Gewerkschafter. Und Jungärzte sollen eine zusätzliche Erhöhung dieser Zulage um 145 Euro, also insgesamt 436 Euro erhalten, da sie durch das neue Unilehrer-Dienstrecht Gehaltseinbußen hinnehmen mussten. Letztere Forderung wäre mit dem Angebot der Regierung nun erfüllt.
Folgen für Patientenversorgung werden befürchtet
Sollte die Betriebsvereinbarung nicht verlängert werden, hatte die Gewerkschaft bereits Folgen für die Patientenversorgung befürchtet: Entweder müsste dann die Anzahl der Dienst habenden Ärzte verringert oder spätestens ab Monatsmitte die Kliniken wegen der Ausschöpfung der erlaubten Höchstarbeitszeit geschlossen werden. Vorprogrammiert wären weiters Qualitätsverluste in der Spitzenversorgung, Engpässe und lange Wartezeiten in der Routineversorgung sowie eine Gefährdung schwer kranker Patienten, die von hoch spezialisierten Teams betreut werden müssen. Weiters könnten Forschung und Lehre nicht durchgeführt werden, um die Patientenversorgung nicht noch weiter reduzieren zu müssen.

