Gericht fand nur "geringfügige Verfehlung"

Angelika Obermayr, bis Juli 2001 ÖH-Vorsitzende an der Universtität Wien, atmete am Ende ihres Prozesses erleichtert auf: Die 26-jährige Politikwissenschaften- und Publizistikstudentin wurde am Freitag nach drei Verhandlungstagen im Wiener Landesgericht vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs freigesprochen.
Der Schöffensenat (Vorsitz: Karl Fischer) erblickte in dem Umstand, dass Obermayr am 26. Jänner 2000 die Teilnehmer an einer ÖH-Sitzung jedenfalls nicht namentlich aufgerufen - und möglicherweise auch bewusst leise gesprochen - hatte, nur eine "geringfügige Verfehlung".
"Aber da zu diesem Zeitpunkt keine anderen Fraktionsvertreter mehr im Saal anwesend waren, war das auch eine Vereinfachung", hieß es in der Begründung. Indizien, wonach die Vorsitzende wissentlich ihre Befugnisse missbraucht habe, fand das Gericht nicht: "Daher war zumindest im Zweifel mit einem Freispruch vorzugehen." Rechtskräftig ist die Entscheidung noch nicht: Staatsanwältin Beatrix Winkler gab vorerst keine Erklärung ab, ließ jedoch durchblicken, dass ein Rechtsmittel eher unwahrscheinlich sein dürfte.
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