Schließungsantrag wird beraten

Heute wird sich die steirische Landesregierung mit der Schließung von zwölf Bezirksgerichten befassen. Die SPÖ ist dagegen und spielt die Vetokarte: Kommt es zum - absehbaren - Schließungsbeschluss, werde die SPÖ im Nationalrat die ebenfalls im Zuge der Gerichtsreform geplante Teilung des Gerichtsbezirkes Graz blockieren, kündigte Abg. Günther Kräuter bereits an.
Für die geplante Neuerrichtung eines Bezirksgerichts in Graz bedarf es einer Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament, die Kräuter in Frage stellt bzw. mit der Zusammenlegung und Schließung von Bezirksgerichten junktimiert. Ob er damit den Regierungsbeschluss verhindern wird können, ist jedoch fraglich: Dieser beschäftigt sich nur mit der Auflassung der Bezirkgerichte, nicht aber mit der Reorganisation des Bezirkgerichtes Graz.
Landesverhandler Hermann Schützenhöfer (ÖVP; Bild) hatte den SPÖ-Vorwürfen wiederholt entgegen gehalten, dass ursprünglich 26 der 35 Bezirksgerichte zur Disposition gestanden seien. Durch Verhandlungen mit dem Justizministerium sei es gelungen, die Schließungen auf ein "sachlich nachvollziehbares Angebot" zu bringen, das für die Rechtsversorgung der Bevölkerung ausreichend sei.
Noch Ende 2001 war von 14 zu schließenden Standorten die Rede gewesen, nach der Hausnahme von Frohnleiten und Stainz - einer SPÖ- und einer ÖVP-Gemeinde - finden sich nun zwölf Bezirksgerichte auf dem Regierungsantrag, nämlich Oberwölz, Neumarkt, Mariazell, Kindberg, Eisenerz, Rottenmann, Bad Aussee, Gröbming, Birkfeld, Mureck, Wildon und Eibiswald.
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