Montag, 21. Jänner 2002

VfGH hat keine Kompetenz, eine Partei zu verbieten

Könnte der Verfassungsgerichtshof eine Regierungspartei, namentlich die FPÖ, verbieten? Derartige Gerüchte waren in den vergangenen Tagen aufgekommen. Die Verfassungsrichter treten diesen nun entgegen: Der VfGH hat gar nicht die Kompetenz zu einem solchen Verbot.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat am Montag in einer Aussendung Gerüchte, wonach erwogen würde, die FPÖ als verfassungswidrig zu verbieten, zurückgewiesen. Solche Spekulationen würden schon deshalb jeder Grundlage entbehren, weil der VfGH - anders als z.B. das deutsche Bundesverfassungsgericht - die Kompetenz zur Erlassung eines Parteienverbotes gar nicht habe.

VfGH-Vizepräsident Karl Korinek (im Bild links neben VfGH-Präsident Ludwig Adamovich) ergänzte, dass er in den vergangenen Wochen mit allen Mitgliedern des Gerichtshofes teilweise mehrmals in Kontakt gestanden sei. In seinen Gespräche habe er nicht das geringste Indiz dafür erhalten, dass derartige Überlegungen angestellt würden.

21.1.2002 16:02