Ministerrat: Mehr "freie Gewerbe" entstehen

Das österreichische Gewerberecht wird entrümpelt, der Zugang zur Gewerbe-Berechtigung schneller und leichter. NEU: Viele bisher an Prüfungen gebundene Gewerbe werden frei - etwa in Gastwirtschaft und Lebensmittelhandel. Das heißt: Anmelden genügt, um Chef - z.B. Beislwirt - zu werden. Schon bekannt: Auch ohne Lehre mit 18 zur Meisterprüfung. Dazu erlaubt die Meisterprüfung den fach-spezifischen Zugang zu Fachhochschulen und Unis.
Die Maßnahmen umfassen eine Beschleunigung und Vereinfachung des Zugangs zur Gewerbeberechtigung, sowie den freien Zutritt zur Meisterprüfung nach Erreichen der Volljährigkeit.
Wirt ums Eck ohne Gewerbeprüfung?
Nicht nur der gesamte Handel soll von den Befähigungsnachweisen befreit werden: Auch die Gastronomie und die Beherbergungs-Betriebe werden zu freien Gewerben. Damit kann sie jeder ausüben, der sich dafür anmeldet.
Das Handelsgewerbe wird (außer bei Medizinprodukten und bewilligungspflichtigen Dingen wie Waffen, Arzneimitteln und Giften) voll liberalisiert, alle Gewerbetreibenden dürfen künftig den Handel als Nebenrecht ausüben. Wirtschaftsminister Martin Bartenstein (ÖVP) bringt diese Gewerberechtsnovelle 2002 in den Ministerrat und erwartet deren Inkrafttreten mit Juli 2002.
Die Hälfte aller gewerblichen Unternehmen wird frei
Mit der Liberalisierung des Handelsgewerbes, das rund 100.000 Unternehmen zählt, wird etwa die Hälfte aller gewerblichen Unternehmen zu einem freien Gewerbe. Auch bisherige Teilgewerbe erfahren eine Aufwertung, sie dürfen mehr als fünf Beschäftigte haben und - mit Einschränkungen - auch Lehrlinge ausbilden. Insgesamt wurde die Zahl der reglementierten Gewerbe unter rund 800 Berufsbildern in Österreich auf 79 beschränkt.
Für einzelne Gewerbe werden außerdem die sogenannten Nebenrechte erweitert. Das bedeutet, dass beispielsweise Würstelstände, Lebensmittelhändler, Fleischer, Bäcker und Konditoren einfache Speisen zubereiten und Getränke ausschenken dürfen. Die Zahl der Sitz-/Stehplätze für Gäste im Geschäft ist aber mit acht limitiert.
Die Punkte im Einzelnen:
o Bei der Eröffnung oder Übernahme eines Betriebes wird die Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft) die Hauptansprechstelle sein. Die Anmeldung einer Personengesellschaft ist damit in einem Tag erledigt.
o Die Bezirksbehörde erledigt auch für den Unternehmer die Meldungen bei der Sozialversicherung und beim Finanzamt.
o Auch über Computer kann künftig die Gewerbeanmeldung erfolgen.
o Kosten verursacht dieser Vorgang nicht, da die Wirtschaftskammer auf die Eintragungsgebühr verzichtet.
o Das "redliche Scheitern" eines Unternehmers wird diesen in Zukunft nicht mehr von der Gewerbeberechtigung ausschließen. "Auch ohne die bisherigen Umwege" (eines gewerbeberechtigten Geschäftsführers, Anm.), sagte Bartenstein.
Entscheidung näher am Bürger
Der Bezirksbehörde obliegt künftig auch die Prüfung eines Befähigungsnachweises, das zusätzliche Nachsichtverfahren beim Landeshauptmann entfällt. Auch bei bewilligungspflichtigen Gewerben (Waffengewerbe, Pyrotechniker) erspart sich der Unternehmer künftig die Zuverlässigkeitsprüfung beim Landeshauptmann.
Gleichstellung mit EU-Bürgern
Die Benachteiligung von Österreichern gegenüber EU-Ausländern wird im Sinne eines Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofs beseitigt. Durften bisher EU-Ausländer in Österreich ein Gewerbe eröffnen, falls sie einige Jahre qualifizierte Auslandstätigkeit nachweisen konnten, so gilt das künftig auch für Inländer. "Die Novelle bringt eine deutliche Abschlankung und Entrümpelung des österreichischen Gewerberechts", sagte Bartenstein. Von rund 300 Paragrafen wurden 140 gestrichen. Auch angesichts des Liberalisierungsschubs werde der Standard der österreichischen Facharbeiterausbildung aber als Standortvorteil erhalten bleiben, so Bartenstein.

