Mit unlauteren Mitteln Abwahl verhindert

"Es handelt sich um einen etwas ungewöhnlichen Amtsmissbrauch, der trotzdem schwerwiegend ist. Er zeigt ganz deutlich, wie Leute mit den Interessen, die sie für andere zu vertreten haben, umzugehen vermögen": Mit diesen Worten präsentierte Staatsanwältin Michaela Schnell am Dienstag im Wiener Landesgericht die Anklage gegen Angelika Obermayr (26), die ehemalige ÖH-Vorsitzende an der Universität Wien.
Die frühere Hochschulpolitikerin, die der ÖVP-nahen Aktionsgemeinschaft (AG) angehörte, soll mit unlauteren Mitteln ihre drohende Abwahl verhindert und so wissentlich ihre Befugnisse missbraucht haben.
Hintergrund der Geschichte: Auf Grund angeblicher Verschwendung von ÖH-Geldern hatten fünf Oppositionsfraktionen im Jänner 2000 den Antrag auf Abwahl Obermayrs als Punkt 14 auf die Tagesordnung einer Sitzung des Studentenparlaments setzen lassen. Die Chancen, damit durchzukommen, standen nicht schlecht: Von den insgesamt 27 Mandataren hatten sich die zwölf Vertreter linksgerichteter Fraktionen darauf "eingeschworen". Sie durften auch mit der Unterstützung zweier "abgesprungener" AG-Funktionäre rechnen, was bei einer Abstimmung das Ende der Ära Obermayr wahrscheinlich gemacht hätte.
"Da hat sie versucht, die Sitzung gänzlich zu verheimlichen, indem sie eine Pseudo-Sitzung durchgeführt hat", sagte die Staatsanwältin. Demnach betrat Obermayr am 26. Jänner 2000 überpünktlich den Sitzungssaal, setzte sich hin, schaltete das Mikrofon ein und eröffnete die Sitzung. Zu diesem Zeitpunkt waren ihrer eigenen Aussage nach drei bis vier "gegnerische" Mandatare anwesend. Zumindest fünf weitere hätten auf dem Gang gewartet, so Obermayr. Außer ihr seien sämtliche AG-Vertreter "absichtlich zu Hause geblieben".
Als die ÖH-Vorsitzende daran ging, die Beschlussfähigkeit festzustellen, war in diesem Augenblick überhaupt kein anderer Mandatar im Saal. Jene, die bereits Platz genommen hatten, waren nach deren Darstellung nach draußen gegangen, um die übrigen rechtzeitig hereinzuholen. Laut Anklage soll Obermayr nun diese Situation geschickt ausgenützt haben. "Sie hat einfach ins Mikrofon geflüstert und quasi zu sich selbst gesprochen. Sie hat fürs Tonband festgestellt, dass außer ihr niemand da ist. Sie hat beschlossen, dass die Beschlussfähigkeit nicht gegeben ist. Ein ordnungsgemäßer Aufruf in der gebotenen Lautstärke ist unterblieben", führte Staatsanwältin Schnell aus.
Die Beschuldigte, die im 13. Semester Publizistik und Politikwissenschaften studiert und erst nach den nächsten ÖH-Wahlen im Juli 2001 den Hut nehmen hatte müssen, bekannte sich "nicht schuldig". Ihr Verteidiger Manfred Ainedter konnte es nicht fassen, dass es überhaupt zu einem Strafprozess gekommen war: "Die Staatsanwaltschaft lässt sich da für einen Polit-Kindergarten der Universität Wien missbrauchen."
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