Spende ist wettbewerbsrechtlich "fragwürdig"

Ein US-Richter hat die gütliche Einigung des Computerkonzerns Microsoft mit rund 100 Privatklägern abgelehnt. Der zuständige Bezirksrichter Frederick Motz erkärte am Freitag, die umstrittenen Vereinbarung zwischen Microsoft und US-Schulen sei wettbewerbsrechtlich fragwürdig.
Außerdem garantiere sie bedürftigen Schulen keine angemessene Förderung. In der Vereinbarung vom November war es darum gegangen, dass Microsoft den Schulen Software, Trainingseinheiten und Bargeld in Höhe von über einer Milliarde Dollar (1,12 Milliarden Euro) spenden wollte.
Die Privatkläger hatten den Konzern beschuldigt, sein Betriebssystem Windows zu überteuerten Preisen zu verkaufen. Microsoft unterbreitete daraufhin das Angebot, mehr als 12.500 Schulen in den USA mit PCs und Software auszustatten, um die Sammelklage abzuwenden. Die Konkurrenz hatte die Einigung als "Marketing-Gelegenheit für Microsoft" kritisiert.
Anfang der Woche war der Softwarekonzern bereits mit seinem Vorstoß vor einem US-Gericht gescheitert, einen monatelangen Aufschub in dem gegen ihn anhängigen Kartellverfahren zu erreichen. Der Konzern wollte, dass der Prozess statt im März erst im Juli fortgesetzt wird. Die noch klagenden neun Bundesstaaten hatten dies abgelehnt. Microsoft hat sich in dem jahrelangen Streit um Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht zwar bereits mit der US-Bundesregierung gütlich geeinigt. Neun der ebenfalls klagenden Bundesstaaten lehnen diese Einigung aber ab.

