Freitag, 11. Jänner 2002

Gewerbeordnung wird reformiert

Die Eckpunkte der neuen Gewerbeordnung stehen: Jeder, der 18 ist, soll künftig auch ohne Lehre zur Meisterprüfung antreten können. Wer bereits eine leitende Tätigkeit in einem Unternehmen ausübt, kann auch ohne Meisterprüfung selbständig werden. Verhandelt wird noch darüber, welche Gewerbe künftig überhaupt frei zugänglich sein sollen.

Die Reform der Gewerbeordnung soll am kommenden Dienstag den Ministerrat passieren. Das kündigte Wirtschaftsminister Martin Bartenstein (V) bei einer Pressekonferenz an. Anschließend geht der Entwurf vermutlich noch im Jänner in Begutachtung. Kernpunkt der Novelle ist eine Vereinfachung der Meisterprüfung. Einzige Bedingung für den Antritt ist künftig das Erreichen der Volljährigkeit (18). Eine Lehre ist als Voraussetzung also nicht mehr nötig.

Erleichterungen gibt es auch bei der Unternehmensneugründung nach Konkursen. Personen, die "redlich gescheitert" sind (also wo kein strafrechtlicher Tatbestand vorliegt), sollen künftig nicht mehr von einer weiteren Selbstständigen-Karriere ausgeschlossen sein. Bei der Eröffnung oder Übernahme eines Betriebs wird in Zukunft die Bezirkshauptmannschaft die Hauptansprechstelle sein.

Bewilligungspflichten werden durch die Novelle stark eingeschränkt. Eine Bewilligung wird nur noch in "unbedingt notwendigen" Fällen gebraucht. Als Beispiele nennt das Wirtschaftsministerium das Waffengewerbe oder Pyrotechnik-Unternehmen.

11.1.2002 12:58