Deutsche Gesetze reformbedürftig

Angesichts eines mehr als skurrilen Streits um Rabatt-Aktionen der deutschen Bekleidungskette C&A sieht das deutsche Verbraucherschutz-Ministerium Reformbedarf im Wettbewerbsrecht. Ministerin Renate Künast (Grüne) will nach der Abschaffung des Rabattgesetzes auch das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb geändert sehen. Man müsse die Vorstellung überwinden, der Konsument sei "vor niedrigen Preisen zu schützen".
Diese Ansicht, die im UWG (Gesetz über unlauteren Wettbewerb) zum Ausdruck gebracht wird, widerspricht nach Künast's Meinung dem Bild vom mündigen Konsumenten. Die "alten Zöpfe müssen abgeschnitten werden".
Preisnachlässe verboten
C&A hatte zur Euro-Einführung einen 20%-Rabatt für alle Kunden geboten, die mit ec- oder Kreditkarte bezahlen. Damit sollten die Schlangen an den Kassen durch das Hantieren mit zwei Währungen vermieden werden. Die Aktion war vom zuständigen Landesgericht verboten worden - mit Hinweis auf das UWG. Auch eine zweite Aktion, die allen Kunden Preisnachlässe gewährt hätte, wurde vom Gericht verboten.
Skurrile Urteilsbegründung
Das Gericht betonte, die Rabattgewährung sei unzulässig, da sie dem Kunden den Eindruck vermittle, dass aus Anlass der Einführung des Euros eine besondere Verkaufsveranstaltung stattfinde, bei der für begrenzte Zeit ein erheblicher Rabatt gewährt werde. Dass die Rabattgewährung im Zusammenhang mit der Währungsumstellung erfolge, ändere nichts an deren Wettbewerbswidrigkeit. Bei Zuwiderhandlung wäre ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro (3,4 Millionen Schilling) zu bezahlen. Trotzdem hat C&A die Rabatte gewährt.

