"Chapter-11-Verfahren" eingeleitet
Die US-Gesellschaft North American Refractories Company Inc. (NARCO) des österreichischen börsenotierten Feuerfestproduzenten RHI (Wien), hat Gläubigerschutz gemäß Chapter 11 beantragt, gab RHI bekannt.
Wegen dieses Chapter-11-Verfahrens wird NARCO aus dem RHI-Konzern rückwirkend zum 31.12.2001 entkonsolidiert. Durch die Entkonsolidierung der Vermögenswerte und die vorsorgliche Wertberichtigung von Forderungen des RHI-Konzerns gegenüber der NARCO werde das Konzernergebnis 2001 erheblich beeinträchtigt werden. Die Höhe Ergebniseffektes wird derzeit in Zusammenarbeit mit den Wirtschaftsprüfern ermittelt.
Am Dienstag, den 15. Jänner 2002, will RHI dazu in einer Pressekonferenz über weitere Details und die Auswirkungen des Verfahrens auf das Nordamerika-Geschäft der RHI berichten.
NARCO produziert in den USA in vier Werken Feuerfestmaterialien insbesondere für die nordamerikanische Stahlindustrie und beschäftigt etwa 800 Mitarbeiter. NARCO wurde von Didier-Werke AG 1986 erworben, dabei wurden mit dem Verkäufer vertragliche Regelungen hinsichtlich der Übernahme von Asbest-Risiken getroffen. 1994 wurden Didier-Werke und damit auch NARCO von RHI erworben.
Aufgrund der steigenden Anzahl und der zunehmend unkalkulierbaren Höhe der Asbest-Schadensansprüche gebe es unterschiedliche Auffassungen mit dem ehemaligen NARCO-Eigentümer über die vertraglichen Regelungen hinsichtlich der Verteilung der Asbestverpflichtungen, so RHI am Montag.
Verhandlungen der NARCO über eine Fortsetzung seien an Forderungen in zweistelliger Millionen-Dollar-Höhe pro Jahr gescheitert: "Aus diesem Grund sowie der unzureichenden Versicherungsdeckung bei NARCO und der anhaltenden Krise der US-Stahlindustrie könnten die hieraus entstehenden Belastungen die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gesellschaft übersteigen", erklärte RHI weiter.
Das NARCO-Management habe sich daher entschieden, Gläubigerschutz nach Chapter 11 zu beantragen. In diesem Verfahren wird festgestellt, welche finanziellen Verpflichtungen bei NARCO insbesondere aus Asbest-Schadensansprüchen bestehen und welche Vermögenswerte zur Deckung dieser Verpflichtungen bereitstehen.

