Donnerstag, 3. Jänner 2002

Fahrlässige Körperverletzung - oder nicht?

Das tragische Drama in Kals in Osttirol am Neujahrstag - und seine gerichtlichen Folgen: Nachdem eine auf dem Sessellift eine Mutter und ihre beiden Kinder "vergessen" und teilweise schwer verletzt gerettet wurden, wird nun gegen zwei suspendierte Liftwarte ermittelt. Ihnen droht eine Klage wegen des Verdachtes der "fahrlässigen Körperverletzung".


Noch sei keine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft eingegangen, betonte Staatsanwalt Rudolf Koll. Sollte sich der Verdacht der fahrlässigen Körperverletzung erhärten, müssten die Liftwarte mit einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten rechnen. Unter "besonders gefährlichen Verhältnissen" würden sogar bis zu zwei Jahre Haft drohen. Auch die Liftbetreiber könnten zur Verantwortung gezogen werden. Falls sie ihre Angestellten "nicht richtig unterwiesen" haben. Darüber hinaus sei eine zivilrechtliche Klage der Betroffenen "sehr wahrscheinlich", erklärte der Staatsanwalt.

Gendarmen befragten die suspendierten Liftwarte
Die Liftangestellten wurden zur Einvernahme am zuständigen Gendarmerieposten erwartet. Die Männer seien inzwischen vom Dienst suspendiert worden. Gegen sie werde wegen des Verdachtes der "fahrlässigen Körperverletzung" ermittelt. Die Konsequenzen für die Männer sind etwa mit denen eines "Verkehrsunfalls vergleichbar". Mit dem Abschluss der Erhebungen ist frühestens in einem Monat zu rechnen.


Zu dem Liftunglück kam es Dienstag Nachmittag bei den Bergbahnen Kals am Großglockner. Bei Temperaturen um minus zehn Grad mussten die 39-jährige Frau und ihre Kinder (neun und zehn Jahre) aus Hilden auf dem Sessellift ausharren. Kurz vor Betriebsschluss hatte der Liftwart bei der Talstation die Anlage abgestellt, weil er angenommen hatte, dass die Familie die Bergstation erreicht habe. Die Frau sprang daraufhin aus einer Höhe von rund acht Metern ab und versuchte, Hilfe zu holen. Sie erlitt schwere Erfrierungen an Händen und Füßen sowie Wirbelverletzungen. Die Buben kamen mit leichten Erfrierungen davon.

Menschliches Versagen löste tragisches Unglück aus
Für den tragischen Zwischenfall dürfte "menschliches Versagen" verantwortlich gewesen sein, hatte Kaspar Unterberger, Geschäftsführer der Kalser Bergbahnen, erklärt. Normalerweise werde die Nummer des letzten besetzen Liftsessels immer der Bergstation mitgeteilt. Der Liftwart der Talstation habe das in diesem Fall jedoch verabsäumt.

3.1.2002 15:39