Haider beharrt auf seiner Weisung

Die Autobahngesellschaft Asfinag drängt im Streit rund um die Ortsbezeichnungen auf Wegweisern nun als Straßenerhalter auf Einhaltung des Gesetzes: Sie prüft rechtliche Maßnahmen gegen die von Kärntens Landeshauptmann Jörg Haider (FPÖ) geplante "Eindeutschung" der Autobahnhinweisschilder in Kärnten.
Haider hat am Freitag bekräftigt, dass er bei seiner Weisung bleiben will, wonach slowenische Ortsbezeichnungen auf Kärntner Autobahn-Hinweisschildern "eingedeutscht" werden sollen. Die Autobahngesellschaft Asfinag könnte ihm aber einen Strich durch die Rechnung machen: Sie, und nicht das Land Kärnten, ist nämlich für die Erhaltung der Autobahnen inklusive Beschilderung zuständig. Das Land agiert nur als Werkvertragsnehmer der Asfinag.
Wie Asfinag-Sprecher Harald Dirnbacher betonte, wolle und müsse man seitens des Straßenerhalters dafür sorgen, dass die Straßenverkehrsordnung (StVO) eingehalten wird. Diese schreibt in Erfüllung eines internationalen Abkommens mehrerer europäischer Staaten aus dem Jahr 1973 vor, dass die Schilder in der Sprache jenes Landes abgefasst sind, auf das hingewiesen wird. Derzeit, so Dirnbacher, prüfe man rechtliche Möglichkeiten, wie die Asfinag einen solchen Verstoß gegen die StVO im Vorhinein verhindern kann. Das könnte nach Auffassung von Rechtsexperten bis zur Auflösung des Werkvertrages mit Kärnten gehen, der 1997 auf einen Zeitraum von zehn Jahren abgeschlossen wurde.
In der Asfinag zeichne sich jedenfalls die Rechtsauffassung ab, dass die Asfinag spätestens dann, wenn die "eingedeutschten" Tafeln stehen und somit ein rechtswidriger Tatbestand gegeben sei, für die Wiederherstellung des StVO-konformen Zustandes sorgen müsse.
Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen Haider ein
Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt hat eine gegen Haider im Zusammenhang mit dem VfGH-Erkenntnis zu den zweisprachigen 0rtstafeln in Kärnten eingebrachte Anzeige in einem Teil zurückgelegt und das Verfahren eingestellt. Dies bestätigte Behördenleiter Dietmar Pacheiner am Freitag. Der verbleibende Teil wurde an die Staatsanwaltschaft Wien abgetreten.
Das Österreichische Volksgruppenzentrum und der ehemalige Slowenen-Funktionär und Grün-Abgeordnete Karel Smolle hatten am 19. Dezember 2001 im Zusammenhang mit dem wenige Tage zuvor ergangenen Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) der Staatsanwaltschaft eine Sachverhaltsdarstellung übermittelt. Darin wird dem Landeshauptmann u.a. vorgeworfen, zum "allgemeinen Ungehorsam gegen ein Gesetz aufzufordern" sowie mit der angestrebten Volksbefragung gegen die so genannte Staatszielbestimmung des Art. 8 Abs. 2 B-VG zu verstoßen.
Seitens der Staatsanwaltschaft wurde festgestellt, dass sie die vom Österreichischen Volksgruppenzentrum und von Smolle erstattete Anzeige "hinsichtlich des Vorwurfs der Zugehörigkeit zu einer staatsfeindlichen Verbindung" nach Paragraf 90 Abs 1. Strafprozessordnung zurückgelegt habe. Ein Strafverfahren könne nur bei Vorliegen von genügend Gründen veranlasst werden.
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