Freitag, 28. Dezember 2001

Vergleich trotz Klage weiterhin möglich

Die Bank Burgenland wird im Zusammenhang mit der im Vorjahr aufgeflogenen Milliarden-Kreditaffäre die ehemaligen Bank- und Abschlussprüfer auf 500 Mio. S (36,3 Mio. Euro) Schadenersatz verklagen, bestätigte der Leiter der Rechtsabteilung, Richard Kroyer. Die Bank entschloss sich zu diesem Schritt, nachdem Vergleichsverhandlungen auf Grund "unterschiedlichster Rechtsauffassungen" gescheitert waren.

Nach dem vorerst endgültigen Scheitern der Verhandlungen mit den Prüfern soll die Klage am Freitagnachmittag eingebracht werden. Gescheitert seien die Vergleichsgespräche auf Grund "unterschiedlichster Rechtsauffassungen über Inhalt, Umfang und Notwendigkeit der Prüfung", so Kroyer. Die damaligen Bank- und Abschlussprüfer hätten es durch Pflichtverletzung ermöglicht, dass in der Bank Kredite ohne ausreichende Kontrolle vergeben worden seien, argumentiert man bei der Bank Burgenland. "Die internen Kontrollmechanismen der Bank haben nicht ausreichend funktioniert. Diesen Systemmangel hätten sie aufzeigen müssen", und zwar über die letzten Jahre hinweg, so Kroyer.

Der Frage der Höhe eines möglichen Schadenersatzes sei man auf Grund der rechtlichen Differenzen betragsmäßig gar nicht nahe gekommen: "Da geht es einfach um Prinzipien". Mit der Einbringung der Klage sei aber trotzdem die Tür zu einer Einigung noch nicht endgültig zu: Es sei rechtliche Praxis, dass unter Anleitung des Gerichts Vergleichsgespräche aufgenommen werden. Der Vorstand der Bank Burgenland habe auch weiterhin die Möglichkeit offen, nach Einbringung der Klage "einen wirtschaftlich sinnvollen Vergleich abzuschließen", so der Leiter der Rechtsabteilung.

28.12.2001 14:04