Endgültiges Strafausmaß liegt bei Richtern

Eine Geldstrafe in Millionenhöhe droht Österreich im Streit um die Brenner-Maut für Lkw. Im Falle einer 2. Verurteilung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) kann die EU-Kommission Zwangsgelder beantragen, deren Höhe an Hand des relativen Reichtums des "Sünderlandes", der Schwere des Verstoßes und der Dauer der Nicht-Umsetzung des zweiten Luxemburger Spruchs berechnet werden.
Berücksichtigt wird bei der Berechnung der Strafe je Tag Verspätung auch die Zahlungsfähigkeit und das politische Gewicht des Landes, welches sich in seiner Stimmenanzahl im EU-Ministerrat ausdrückt. Die Spannweite reicht bei "leichten Verstößen" von 7.000 S für Luxemburg bis zu 175.000 S pro Tag für Deutschland. Bei besonders schweren Verstößen kann die Geldstrafe von 406.000 S für Luxemburg bis zu 10,5 Mill. S Tagespauschale für Deutschland ansteigen.
Die endgültige Entscheidung über die Höhe der Geldstrafe liegt bei den Richtern, die sich aber an den Empfehlungen der EU-Kommission orientieren. Lenken die Mitgliedstaaten vor dem zweiten Urteil ein, bleiben sie straffrei.
Österreich soll geklagt werden
Laut Presseberichten, die bei der EU-Kommission am Donnerstag vorerst nicht bestätigt werden konnten, will die Behörde Österreich wegen der geringfügigen Absenkung der Brenner-Maut erneut vor dem EuGH verklagen.
Auch Deutschland und Italien müssen zahlen
Saftige Geldstrafen mussten bereits Deutschland und Italien bezahlen. Deutschland ist vor einigen Jahren zu 3,5 Mill. S für jeden Tag Säumigkeit bei der Umsetzung eines EuGH-Entscheids zum Schutz unterirdischer Gewässer und zu 2,1 Mill. S pro Tag für den Schutz von Oberflächengewässern verdonnert worden, Italien musste 2,1 Mill. S für ungenügende Schutzmaßnahmen von Krankenhauspatienten vor radioaktiven Strahlen berappen.
Unabhängig von solchen Geldstrafen müssen die Mitgliedstaaten aber auf Grund eines früheren Grundsatzurteils des EuGH auf jeden Fall für Schäden aufkommen, die durch die Missachtung von EU-Regelungen entstanden sind. Damit drohen Österreich auch Rückzahlungsforderungen von in- und ausländischen Frächtern. Vier Tiroler Spediteure hatten bereits zu Beginn des Jahres beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rückzahlungen eingefordert. Dieser wies die Klage zwar ab, allerdings mit der Begründung, nicht zuständig zu sein.

