Shell/DEA & BP/Aral müssen 1.500 Tankstellen verkaufen

Das Bundeskartellamt hat die Großfusionen auf dem deutschen Tankstellenmarkt am Donnerstag in Bonn unter strikten Auflagen genehmigt. Der Mineralölkonzern Shell kann die RWE-Tochter Dea übernehmen und der britische Konzern BP darf die Aral-Kette von Veba Oel (E.ON) erwerben. Beide Konzerne müssen allerdings Zugeständnisse wie vor allem den Verkauf von Tankstellen zur Begrenzung ihrer Marktstellung machen.
Ihr gemeinsamer Marktanteil in Deutschland soll so unter 50 Prozent gedrückt werden. Zudem müssen sich die Unternehmen von Anteilen an Raffinerien trennen, um die Versorgung der freien Anbieter zu sichern. Damit soll es weiter fairen Wettbewerb und damit günstige Preise für die Verbraucher geben.
Insgesamt müssen die beiden neuen Großkonzerne rund 1.500 Tankstellen verkaufen. Dabei müssen den Auflagen entsprechend Shell und die RWE-Tochter DEA 5,3 Prozent ihrer Zapfsäulen abgeben; British Petroleum (BP) und Veba Oel als Besitzerin der Aral-Tankstellen vier Prozent. Stilllegungen werden dabei explizit nicht mitgerechnet. Zudem muss die neue Shell & DEA Oil GmbH den Käufern ihrer Stationen für fünf Jahre Kraftstoff zu günstigen Bedingungen liefern.
Insgesamt gibt es in Deutschland derzeit 16.000 Tankstellen. Ohne die Verkäufe hätten die beiden neuen Großkonzerne einen Marktanteil von knapp 60 Prozent. Dies wäre nach Ansicht des Kartellamtes zu viel und würde den freien Wettbewerb einschränken.
Um die kleinen Tankstellenbesitzer zu schützen, schreiben die Wettberbshüter den Großkonzernen zudem Einschnitte in ihren Raffineriegeschäften vor: So muss Veba Oel 45 Prozent des Stammkapitals der Bayernoil-Raffinerie in Ingolstadt an einen Dritten verkaufen, der selbst nicht an einer größeren Raffinerie mit eigenem Tankstellennetz beteiligt ist. Dadurch wird nach Angaben des Kartellamtes der hohe Konzentrationsgrad im Raffinerie-Geschäft von über 60 Prozent Marktanteil durch die drei größten Unternehmen Shell/DEA, BP/Veba Oel sowie Esso deutlich vermindert.
Auf Einschnitte bei den Raffinerien hatten vor allem die freien Tankstellen gedrängt. Sie fürchteten, dass die Großkonzerne nach der Fusion ihre Raffinerien verstärkt zur Versorgung von eigenen Tankstellen nutzen würden. Durch die Auflagen will das Kartellamt nun sicherstellen, "dass insbesondere die Versorgungsmöglichkeit der unabhängigen Tankstellenbetreiber mit Kraftstoffen auch in Zukunft garantiert wird."
Durch die Genehmigung durch das Kartellamt bleibt Bundeswirtschaftsminister Werner Müller eine unangenehme Entscheidung erspart: Der parteilose Politiker hätte ein Veto des Kartellamtes per Ministererlaubnis überstimmen können. Über einen solchen Schritt war in den vergangenen Wochen stark spekuliert worden - nun braucht Müller nicht mehr darüber nachdenken.
Synergieeffekte von 300 Mio. Mark erwartet
Shell und RWE-DEA erwarten nach eigenen Angaben aus der Fusion ihrer Tankstellennetze jährlich Synergieeffekte von 300 Millionen Mark. Der designierte Geschäftsführer des Gemeinschaftsunternehmens Shell & DEA Oil, Josef Waltl, sagte am Donnerstag vor Journalisten in Hamburg, davon sollten die Aktionäre profitieren. Die den Tankstellenkonzernen vom Kartellamt gemachten Auflagen seien zwar beträchtlich, sie änderten aber nichts an den positiven Zukunftsaussichten für das Fusionsvorhaben.

