Einstweilige Verfügung aber mit Auflage

Mit einem außergewöhnlichen Ball-Deal wollte der Österreichische Tennisverband zusätzliche Budget-Millionen an Land ziehen. Der Firma "Tretorn" war dies aber gar nicht recht und diese klagte den ÖTV.
Nach einer Ausschreibung an alle Ballfirmen hatte der ÖTV einen Exklusivvertrag mit "Penn", der bei allen Mannschafts-Meisterschaften der allgemeinen Klasse und Staatsligen verwendet werden sollte. Die Bälle von "Wilson" sollten bei ÖTV-Turnieren und Jugend- und Seniorenmeisterschaften verwendet werden.
"Wir hatten eine Klausel in der Ausschreibung, dass jene Firmen ausscheiden, die mehr als zehn Prozent unter dem Bestbieter liegen", erklärte ÖTV-Generalsekretär Martin Reiter. Man habe der Firma aber sogar die Möglichkeit zur Nachbesserung gegeben, die diese aber nicht genützt habe. Das Handelsgericht Wien gab der klagenden Partei recht, wonach der ÖTV eine marktbeherrschende Stellung ausnütze. Für Reiter nicht verständlich: "Das stimmt nicht, es gibt ja auch sonst einen Markt für Tennisbälle."
Jedenfalls entschied das Handelsgericht auf Erlassung einer Einstweiligen Verfügung, soferne die Firma Tretorn sechs Millionen S als Sicherstellung für ausgefallene Sponsorengelder hinterlegt, für den Fall, dass sich der ÖTV in der nächsten Instanz durchsetze. Und dies scheint möglich, denn der zuständige Richter hielt es in seinem Entscheid durchaus für möglich, dass die nächsthöhere Instanz auf Grund der komplizierten Sachlage zu einem anderen Urteil kommt.
"Wir werden Rekurs einreichen", meinte Reiter. "Das ist meines Wissens erstmals in der Geschichte, dass es eine gerichtliche Entscheidung gibt, die einem Verband verbietet, für seine Vereine günstigere (Ball-)preise zu erreichen." Denn durch diese Aktion sollen die Ballkontingente für die Vereine billiger werden, das sei eines der Ziele gewesen. Freilich würde die kräftige Pool-Einzahlung von mehr als sechs Millionen S das ÖTV-Budget gewaltig aufstocken. Am 27. Dezember entscheidet der ÖTV über die weitere Vorgangsweise.
