Riess-Passer erwartet Beschleunigung der Verfahren

Die Regierung hat am Dienstag im Ministerrat eine Zivilverfahrensnovelle beschlossen. Ziel der Gesetzesänderung sei eine wesentliche Beschleunigung der Verfahren, erklärte Vizekanzlerin Susanne Riess-Passer (F) im Pressefoyer. In der Novelle enthalten ist u.a. eine Straffung der Tagsatzungen sowie eine Abschaffung des Widerspruchs gegen Versäumnistitel.
Ebenfalls Änderungen gibt es bezüglich der Sachverständigen-Gutachten. Hier werden die Parteien verpflichtet, zeitgerecht die Fakten für ein Sachverständigen-Gutachten vorzubringen. Kosten für die Verzögerung haben die Parteien zu bezahlen. Mehr Tempo erhofft sich die Regierung auch durch die Ausweitung der automationsunterstützten Mahnverfahren.
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