Neuer Coup vom Finanzstaatssekretär

Das ist die neue Idee, um die Staatskassen zu füllen: So ein kleiner finanzieller "Bonus" - quasi eine Gewinnbeteiligung für Österreichs Steuerfahnder - soll die Finanzbeamten zu neuen Höchstleistungen anspornen!
Finanzstaatssekretär Alfred Finz (V) hat am Freitag angekündigt, er wolle bis zum Jahr 2003 dorthin kommen, dass 60 Prozent des Gehalts wie bisher und 40 Prozent individuell leistungsgebunden ausgezahlt werden. "Ich will dem Leistungsgedanken mehr zum Durchbruch verhelfen", erklärte.
Über eine schrittweise Umstellung gebe es bereits eine grundsätzlich Einigung mit der Personalvertretung. Der seit 1995 während Streit sei nun beigelegt worden, erläuterte Finz. Die Mitarbeiter wurden in einem E-Mail von ihm und Finanzminister Karl-Heinz Grasser (F) bereits über die Pläne informiert.
Unsicherheit um Qualitätskriterien
Offen sind aber noch die Qualitätskriterien, nach denen die Leistung definiert werden soll. Schnelligkeit, Kundenorientiertheit und Zufriedenheit könnten nach den Vorstellungen von Finz solche Kriterien sein. Möglich wäre auch, die Höhe der eingetriebenen Steuern zu berücksichtigen. Finz betonte aber, dass dies nur eine Möglichkeit wäre und es keine "Kopfgeldprämie" geben werde. Es gehe darum, "wer fleißiger und besser ist, soll auch besser entlohnt werden".
Der Staatssekretär verwies darauf, dass es im Besoldungssystem des öffentlichen Dienstes zwar auch jetzt schon leistungsbezogene Anreize gibt. So sind im Vertragsbediensteten-Recht Leistungsprämien vorgesehen und für Beamte gibt es Belohnungen. Diese werden aber "eher mit der Gießkanne" verteilt. So bekommen Akademiker automatisch mehr als etwa Maturanten. Deshalb wolle er die individuelle Leistung mehr berücksichtigen, betonte Finz.
Über die möglichen Mehrkosten konnte der Staatssekretär vorerst noch keine Angaben machen. Man liege aber bei den angestrebten Personaleinsparungen von 15.000 Posten im gesamten öffentlichen Dienst über dem Plan. "Ein Bruchteil" der dadurch eingesparten Gelder solle nun für die leistungsbezogenere Bezahlung aufgewendet werden.

