Dienstag, 11. Dezember 2001

Deutsche Institute wollen klagen

Wegen verbotener Preisabsprachen für den Umtausch von Eurowährungen müssen fünf deutsche Banken EU-Bußgelder von insgesamt 100,8 Mill. Euro (1,387 Mrd. S) zahlen. Auf die Commerzbank, die Dresdner Bank und die Bayerische HypoVereinsbank, Mutter der Bank Austria, entfallen jeweils 28 Mill. Euro (385 Mill. S), auf die Deutsche Verkehrsbank 14 Mill. Euro, entschied die Kommission am Dienstag in Straßburg. Die Vereins- und Westbank muss 2,8 Mill. Euro zahlen.

Die Banken hatten untereinander die Höhe der Gebühren für den Banknoten-Umtausch abgesprochen und damit Preissenkungen durch die Euro-Einführung nicht weitergegeben, berichtete die Kommission. Die HypoVereinsbank, die Commerzbank und die Deutsche Verkehrs-Bank haben indes angekündigt, gegen die verhängte Geldstrafe klagen zu wollen.

Achthöchstes Bußgeld der Geschichte
Der verantwortliche Kommissar Mario Monti sagte: "Dieses unrechtmäßige Verhalten der Banken verursachte den Verbrauchern einen unmittelbaren und nicht wieder gut zu machenden Schaden...". Monti sprach von einer sehr schweren Zuwiderhandlung gegen die EU-Wettbewerbsregeln. Das Kartellbußgeld ist das achthöchste in der EU-Geschichte.

Die Kommission betonte, bei den Gebühren seien die Banken frei. Sie dürften sich nur dabei nicht absprechen. Die 1997 vereinbarte Gebühr von drei Prozent für den Umtausch von Banknoten des Euro-Gebietes verstoße deshalb klar gegen das EU-Kartellrecht.

Ermittlungen gegen Banken in sieben Ländern
Brüssel hatte die Verfahren gegen die Bayerische Landesbank Girozentrale (BayernLB/München) und die Westdeutsche Landesbank Girozentrale (WestLB/Düsseldorf) im Mai eingestellt. Auch bei finnischen, irischen, belgischen, niederländischen und portugiesischen Banken waren die Verfahren vorzeitig beendet worden, da sie günstigere Tarife für den Verbraucher anboten. Die Kommission hatte in sieben europäischen Ländern zu dem mutmaßlichen Gebührenkartell ermittelt.

Erst Ende November hatte die EU die europäischen Banken zur Gebührensenkung bei Euro-Auslandsgeschäften gezwungen. Ein neues EU-Gesetz schreibt vor, dass die Banken ihre Tarife für Euro-Auslandstransfers in der EU auf das deutlich niedrigere Inlandsniveau drücken müssen. Diese Verordnung hat aber nichts mit dem nun abgeschlossenen Kartellverfahren gegen die deutschen Banken zum Sortenumtausch zu tun.

11.12.2001 17:59