Ein vorsichtiger Schritt in einem fragilen Staat

König Abdullah II. von Jordanien hat per Dekret mehrere Regelungen des jordanischen Personenstandsrechts geändert, die von Frauenverbänden als besonders diskriminierend eingestuft worden waren. Männer, die eine Zweitfrau heiraten wollen, müssen künftig vorher beide Frauen über die Existenz der jeweils anderen informieren. Auch die Ungleichbehandlung bei "Ehrverbrechen" wurde verboten.
Der Islam gestattet Männern die Ehe mit bis zu vier Frauen gleichzeitig. Voraussetzung ist allerdings, dass sie alle gleich gut behandeln. Dies ist aber nach Meinung vieler Religionsgelehrter fast unmöglich.
Außerdem wurde in Jordanien die Ungleichbehandlung von Frauen und Männern bei so genannten Ehrverbrechen abgeschafft. Nach Einschätzung der jordanischen Frauenverbände reicht dies allein aber nicht aus, um ernsthaft etwas gegen die in Jordanien immer noch verbreitete Tötung angeblicher Ehebrecherinnen durch ihre Ehemänner oder männliche Verwandte zu unterbinden. Internationale Menschenrechtsorganisationen hatten immer wieder erklärt, die Minimalstrafen, mit denen die Täter in derartigen Fällen belegt würden, seien als Abschreckung nicht ausreichend.
Der jordanische König setzte mit seinem Dekret auch das Mindestalter für die Heirat auf 18 Jahre herauf. Es lag bisher bei 15 Jahren für Mädchen und 16 Jahren für Jungen.
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