Minderheitenprozentsatz von 25% verfassungswidrig

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat am Donnerstagnachmittag die so genannte Ortstafelregelung im Volksgruppengesetz aufgehoben. Konkret wurde die Bestimmung, wonach topographische Bezeichnungen nur in Ortschaften mit mehr als 25 Prozent Volksgruppenangehörigen zweisprachig anzubringen sind, als verfassungswidrig aufgehoben.
Nach der Verfassungsbestimmung des Artikel 7 des Staatsvertrages sind in den Verwaltungsbezirken Kärntens mit gemischter Bevölkerung topographische Aufschriften in Slowenisch und in Deutsch zu verfassen. Es sei ausgeschlossen, diese Bestimmung im Sinne des Erfordernisses eines Mindestprozentsatzes von 25 Prozent zu deuten, heißt es in dem VfGH-Erkenntnis.
Auch die Bestimmung der Topografieverordnung des Bundes wurde aufgehoben, die für die Anlassfall-Gemeinde St. Kanzian am Klopeinersee keine zweisprachigen Ortstafeln vorsieht - ebenso wie die betreffende Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt. Der VfGH legte dabei "mehr als zehn Prozent" Minderheitenanteil als ausreichend für die Qualifizierung als "Verwaltungsbezirk mit gemischter Bevölkerung" fest.
Eine Ortschaft, die auf Grund der Ergebnisse der Volkszählungen über einen längeren Zeitraum einen Minderheitenprozentsatz von mehr als zehn Prozent aufweist, sei "Verwaltungsbezirk mit gemischter Bevölkerung", betonte das Höchstgericht. Zwar habe sich in der internationalen Praxis für die Einräumung von Volksgruppenrechten ein Prozentsatz zwischen fünf und 25 Prozent herausgebildet, erklärte VfGH-Präsident Ludwig Adamovich bei der Verkündung. Aus der Entstehungsgeschichte des Staatsvertrages ergebe sich aber, dass kein allzu hoher Minderheitenprozentsatz zu fordern wäre. Also komme für dessen Auslegung ein Prozentsatz im obersten Bereich der internationalen Bandbreite nicht in Betracht.
Abgewiesen wurde vom VfGH allerdings die Anlassfall-Beschwerde. Der Beschwerdeführer, der Kärntner Slowene Rudolf Vouk, sei in keinem Grundrecht verletzt worden. Auch gebe es kein subjektives Recht auf zweisprachige Ortstafeln.
Vouk hatte mit seiner Weigerung, eine Strafe wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h im Gemeindegebiet von St. Kanzian zu bezahlen, die Sache ins Rollen gebracht. Er argumentierte, dass das Ortsgebiet nicht "gehörig", also zweisprachig in Deutsch und Slowenisch, gekennzeichnet sei. Die Sache ging bis zum Unabhängigen Verwaltungssenat, dessen Bescheid Vouk beim VfGH bekämpfte.
Der VfGH hat das Beschwerdeverfahren unterbrochen und von Amts wegen ein Gesetzesprüfungsverfahren eingeleitet. In einem vor Kurzem ergangenen Erkenntnis aus ähnlichem Anlass - die Zulassung des Slowenischen als Amtssprache in Eberndorf - hatte der VfGH die Linie bereits vorgegeben. Schon damals hatte er festgehalten, dass bei 10,4 Prozent bereits "gemischte Bevölkerung" vorliege.
Ein-Jahres-Frist
Zur Reparatur des Gesetzes hat der VfGH eine Frist von einem Jahr gesetzt. Bis dahin sind die aufgehobenen Regelungen verfassungsrechtlich unangreifbar. Bis dahin bleiben sämtliche Ortstafeln gültig.
Familiendrama in St. Pölten16:26
Bluttat: Tochter Zeuge?Vater schoss auf Sohn und richtete sich selbst. Waffenbesitz des 37-Jährigen illegal
Kriminalität20:48
Acht Jahre lang Sklavin19-jährige Deutsche wurde jahrelang misshandelt. Mutmaßliche Täter verhaftet.
Raubvögel vergiftet11:09
Falken ausgerottetBregenz: Taubenzüchter vergiftet gesamte Population am Pfänderstock
