Mittwoch, 12. Dezember 2001

Alle Fraktionen für Modernisierung

Die Kompetenz von Sanitätern wird ausgeweitet. Sie werden künftig bestimmte lebensrettende Maßnahmen ergreifen dürfen, wie das Verabreichen von Medikamente und Infusionen sowie die Beatmung und Intubation von Unfallopfern, wenn kein Notarzt zur Stelle ist. Das sieht das neue Sanitätergesetz vor, das Donnerstagnachmittag im Nationalrat zur Abstimmung stand. Gesundheitsminister Herbert Haupt (F) bezeichnete das Gesetz als "guten Kompromiss".

Bereits in der Debatte signalisierten die Redner aller vier Parlamentsfraktionen ihre Zustimmung. Gegenseitige Schuldzuweisungen gab es darüber, dass die Reform nicht bereits früher beschlossen wurde. Günther Kräuter von der SPÖ meinte, dass bereits im Februar 1999 das Sanitätergesetz fertig gewesen sei. Die ÖVP habe sich damals quergelegt und "ideologisch gefärbte Panikmache" betrieben. So hätte Landeshauptmann Erwin Pröll (V) damals gemeint, dass durch die im Gesetz vorgesehenen Ausbildungen für das Land NÖ Mehrkosten von 190 Mill. S entstünden. Tatsächlich seien es nur sechs Mill. S.

ÖVP-Gesundheitssprecher Erwin Rasinger wies dies als "Geschichtsfälschung" zurück. Tatsächlich hätte sich die Stadt Wien quer gelegt und zwar wegen Kosten für die Ausbildung in Höhe von vier Mill. S. Das unterstrich auch FPÖ-Gesundheitssprecher Alois Pumberger. Er erklärte, dass die Regierung das Gesetz bereits im Vorjahr beschließen wollte. "Die Wiener SPÖ hat der Regierung diesen Erfolg nicht gegönnt."

Der Grüne Gesundheitssprecher Kurt Grünwald führte die Verzögerungen vor allem auf unterschiedliche Interessenslagen sowie auf "Eifersüchteleien" zwischen den Berufsgruppen zurück.

12.12.2001 16:01