Technik-Problem verhinderte Start am 1.1. 2002

Datenschützer protestierten vergeblich gegen das Verwaltungsmonster. Ab 1. März 2002 ist es soweit: Das Zentrale Melderegister (ZMR) geht in den Vollbetrieb. Das ZMR ist das größte elektronische Verwaltungsregister Österreichs. Es ermöglicht eine österreichweite Gesamtübersicht über alle Haupt- und Nebenwohnsitzmeldungen der in Österreich lebenden Bürger.
Wer darf ins Zentrale Melderegister? Zugriff haben Behörden und Personen, die regelmäßig Meldedaten brauchen. Z.B. Rechtsanwälte oder Notare.
Nach der seit Mai laufenden Probephase werde das Projekt nach intensiver Zusammenarbeit mit Gemeinde- und Städtebund zahlreiche Vorteile bringen, sind Experten im Innenministerium überzeugt.
Mit dem ZMR könnte künftig jede Änderung des Wohnsitzes (An-, Ab-, Ummeldung) bei ein und demselben Meldeamt vorgenommen werden. Die Änderungen würden online in allen 2.359 Gemeinden tagesaktuell vorgenommen, wodurch die Meldedaten den Bürgern und Behörden rund um die Uhr zur Verfügung stünden. Damit sei auch eine wesentliche Verwaltungsvereinfachung verbunden, weil die Vorlage des Meldezettels nicht mehr nötig sei. Auch das Ausfüllen von mehreren Meldezetteln mittels Durchschlag sei nicht mehr notwendig, heißt es weiters in der Aussendung. Eine weitere Änderung: Auch in den Städten, in denen bisher die Polizei zuständig war, werden in Zukunft die Magistrate für die Verwaltung der Meldedaten zuständig sein.
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