Verhandlungen von ÖVP & FPÖ über Ersatz gescheitert
- Böhmdorfer verweigert Generelle Amnestie
- Grüne-Antrag auf ersatzlose Streichung abgelehnt

·Die Reaktionen
SPÖ gegen Nach- folge-Paragrafen
·Der Wortlaut
Das steht im Homo-Paragraf 209
·ÖVP-Vorschlag
Gesetz zum Minder- jährigen-Schutz
·Homo-Urteil
3 Monate bedingt für 37-Jährigen
·Krenn zu § 209
Nur "Kasperl" reden von Schwulen-Ehe
Ergebnislos sind heute die Beratungen im Justizausschuss über einen Ersatz für § 209 zu Ende gegangen. Die ÖVP will einen eigenen Paragrafen gegen Missbrauch, und zwar mit einer Altersgrenze von 16, unabhängig von Geschlecht. Die FPÖ lehnt dagegen einer Anhebung der Altersgrenze ab. Die Bevölkerung, vor allem die jungen Leute, würde da "nicht mitgehen", meinte FP-Justizsprecher Ofner
ÖVP und FPÖ verhandelten über eine "Ersatzlösung" für den § 209, der vom Verfassungsgerichtshof als verfassungswidrig aufgehoben worden ist. Einen Beschluss kann sich Justizminister Dieter Böhmdorfer trotz UNstimmigkeiten bereits im nächsten Nationalrats-Plenum vorstellen: "Der Paragraf hatte Schutzfunktionen, das dürfen wir nicht aus den Augen verlieren", ergänzte er am Mittwoch nach dem Justizausschuss. "Wir bemühen uns, einen Konsens zu finden". Laut VfGH sei das "Schutzziel" nicht verfassungswidrig, betonte ÖVP-Justizsprecherin Maria Fekter: "Es fehlt nun ein Paragraf, der Missbrauch hintanstellt."
Antrag der Grünen auf ersatzlose Streichung abgelehnt
ÖVP und FPÖ haben im Justizausschuss einen Antrag der Grünen nach ersatzloser Streichung des § 209 abgelehnt. Justizsprecherin Terezija Stoisits zeigte sich darüber "entsetzt". Das Argument der Grünen, die bestehenden Schutzparagrafen 206 und 207 seien ausreichend, wiesen Böhmdorfer und Fekter zurück. "Wir werden einen Missbrauch-Paragrafen einführen", erklärte Fekter nach dem Ausschuss. Für Böhmdorfer geht es darum, in die Rechtsordnung "schutzwürdige Bereiche" einzuführen. Über deren Definition und das Schutzalter verhandeln die beiden Koalitionsparteien.
Böhmdorfer nannte als mögliche Tatbestände "Ausbeutung, gewalttätige Übergriffe oder Belästigungen". Auf die Frage, ob die neue Regelung gleichermaßen für homo- und heterosexuelle Handlungen gelte, meinte der Justizminister: "Das werden wir sehen." Er wolle den Verhandlungen nicht vorgreifen, hoffe aber auf eine Beschluss im nächsten Nationalratsplenum.
Etwas konkreter sind die Vorstellungen der ÖVP. Fekter plädierte für eine Kombination von Schutzalter und bestimmten Missbrauchsfällen. Auf jeden Fall werde es eine einheitliche Lösung für "Buben und Mädchen" sowie für homo- und heterosexuelle Handlungen geben. Fekter nannte als mögliche Tatbestände auch "Entgeltlichkeit", "die Ausnutzung von Zwangslagen", "Unreife" oder "wenn die Jugendlichen überrumpelt werden".
Bei der Altersgrenze strebe die ÖVP für die Neuregelung einen Konsens bei 16 Jahren an. "Es ist aber die Frage, ob man bei Entgeltlichkeit nicht doch auf 18 Jahre geht," so Fekter. Überlegt werde zudem die Einführung eines "oberen Altersunterschiedes". Beispiel: "Wenn ein alter Mann ausländische Jugendliche illegal hereinholt und gegen sexuelle Handlungen Hilfe verspricht". Über die Dauer der Verhandlungen mit der FPÖ wollte Fekter nichts sagen. "Die Semantik ist schwierig".
Differenzen auch innerhalb der FPÖ
Innerhalb der FPÖ gibt es offensichtlich noch weit auseinanderliegende Positionen. "Es gibt Meinungen, die sind für eine ersatzlose Streichung, andere wollen etwas halten, was man international nicht mehr halten kann", sagte Justizsprecher Harald Ofner. Das Schutzalter generell von 14 auf 16 Jahren anzuheben, schloss Ofner aus. "Die Leute würden glauben, wir haben nicht mehr alle Tassen im Schrank".
Böhmdorfer: Pauschale Amnestie kommt nicht"
Eine pauschale Amnestie, wie sie die Grünen fordern, wird es laut Böhmdorfer nicht geben. "Bei Jugendlichen, die vom Alter her wenig differieren, wird man mit dem Gnadenrecht das Auslangen finden". Bei Vorgängen, die auch künftig strafbar wären, dürfe man nicht mit dem Gnadenrecht vorgehen. Die Grünen fordern eine generelle Amnestie und Rehabilitierung aller nach dem § 209 Verurteilten.
SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim meinte in einer Aussendung, die ÖVP wisse offenbar noch nicht, in welche Richtung sie wolle. Bei ihren Vorschlägen lasse die Volkspartei völlig außer acht, dass Paragraf 208 die "sittliche Gefährdung von Personen unter 16 Jahren" bereits jetzt Jugendliche vor Begrängungen und Missbrauch schütze. Die Aufhebung des Paragrafen 209 sei eine Chance nicht nur für die betroffenen Menschen sondern auch für Österreich.
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