Fahrlässige Tötung: 8 Personen angeklagt

21 Tote klagen an! Mehr als zwei Jahre nach dem Wildwasser-Unglück im Berner Oberland wurde am Montag der Prozess gegen die Tourveranstalter eröffnet. Acht Mitarbeiter und Führungskräfte des inzwischen in Konkurs gegangenen Veranstalters Adventure World sind im schweizerischen Interlaken angeklagt. Sie sollen unter anderem Warnungen vor Schlechtwetter missachtet haben.
Acht Personen sind wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, den Trip durch die Schlucht trotz eines aufziehenden Gewitters durchgeführt zu haben und damit für den Tod von 21 Menschen verantwortlich zu sein, die von einer Wasserwalze erfasst wurden.
Die Angeklagten müssen mit Haftstrafen von bis zu einem Jahr rechnen. Bei der voraussichtlich gut einwöchigen Gerichtsverhandlung sind auch mehrere Angehörige der Opfer anwesend. 14 der Verunglückten stammten aus Australien, je zwei aus Großbritannien, Südafrika und der Schweiz und einer aus Neuseeland. Die Familie eines der Opfer tritt im Namen aller Angehörigen als Privatklägerin auf.
Das Drama geschah am 27. Juli 1999
Eine 53-köpfige Reisegruppe war am 27. Juli 1999 beim Durchklettern und Durchschwimmen des Wildbaches von einer zwei Meter hohen Flutwelle überrascht worden. Die Opfer kamen aus Australien, Neuseeland, Großbritannien, Südafrika und der Schweiz. 32 Überlebende hatten sich aus eigener Kraft aus den Wasser- und Geröllmassen retten können.
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