Schnell will sich nicht beim Präsidenten entschuldigen

Er will sich nicht entschuldigen. Und 100.000 S Strafe will er schon gar nicht zahlen: Dafür soll sich jetzt auch noch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit dem Lump-Sager beschäftigen! Das Oberlandesgericht Wien bestätigte heute das Urteil des Straflandesgerichtes Wien (100.000 S unbedingt bzw. 50 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe) gegen den Salzburger FPÖ-Chef Karl Schnell (Bild). Das strenge Strafmaß fand das Gremium "angebracht".
Weil der Angeklagte "keinerlei Einsichtigkeit" gezeigt habe, dass es "Grenzen der Meinungsäußerung bei Politikern gibt". Außerdem sei "zu befürchten, dass derartige Äußerungen wieder erfolgen", sagte OLG-Senatspräsidentin Doris Trieb.
Schnell hatte bei einer Parteiveranstaltung in Salzburg am 28. November 2000 - unter Anspielung auf den so genannten "Hump-Dump-Lump"-Sager des Wiener FPÖ-Chefs Hilmar Kabas - erklärt, "Lump" wäre für Bundespräsident Thomas Klestil "eigentlich noch ein harmloser Ausdruck, weil das habe ich auch meinen Hund genannt".
Bei diesem Vergleich des Bundespräsidenten mit dem Hund Lumpi sei es ihm eindeutig auf "gezielte persönliche Beleidigung" angekommen, meinte Trieb in der Begründung. Zwar habe Schnell in seiner Rede zunächst das Verhalten des Bundespräsidenten - etwa bei der Angelobung der VP-FP-Regierung - kritisiert, danach sei es ihm aber nur mehr um "Verächtlichmachung" gegangen, lehnte Trieb das Argument ab, es handle sich um sachliche Kritik.
Schnell und sein Verteidiger Andreas Schöppl hatten in ihrer Berufung die Aufhebung des Schuldspruchs und zumindest eine Strafminderung beantragt. Schnell betonte am Montag, dass er den Bundespräsidenten nicht beleidigen habe wollen. Ein Vergleich mit einem Hund möge "vielleicht für viele nicht verständlich sein, aber für mich war mein Hund mein Weggefährte über zwölf Jahre. Warum sollte ich einen Hund schmähen?" Außerdem gebe es auch "Familien, die Lumpi heißen".
Sein Verteidiger Andreas Schöppl verlangte den Freispruch mit dem Argument, die "Lump"-Äußerung liege innerhalb der Grenzen der zulässigen sachlichen Kritik in der Politik. Schnell habe sie im Zusammenhang mit Kritik an Klestils Verhalten bei der Angelobung und den Sanktionen geäußert - und quasi selbst interpretiert als "eine liebe nette Geste des Herrn Bundespräsidenten war das nicht".
"Was hat ein Vergleich mit einem Hund mit sachlicher Kritik zu tun?" hielt dem Oberstaatsanwalt Harald Eisenmenger entgegen. Das sei keine Kritik, sondern Beschimpfung und Verspottung. Auch in einer Demokratie müsse man den obersten Repräsentanten "ein gewisses Mindestmaß an Respekt entgegen bringen". Das Urteil der ersten Instanz müsse samt der "nicht sehr milden" Strafe, beibehalten werden als "Signal", um "die Grenzen aufzuzeigen, an die sich Politiker zu halten haben", meinte Eisenmenger.
Familiendrama in St. Pölten16:26
Bluttat: Tochter Zeuge?Vater schoss auf Sohn und richtete sich selbst. Waffenbesitz des 37-Jährigen illegal
Kriminalität20:48
Acht Jahre lang Sklavin19-jährige Deutsche wurde jahrelang misshandelt. Mutmaßliche Täter verhaftet.
Raubvögel vergiftet11:09
Falken ausgerottetBregenz: Taubenzüchter vergiftet gesamte Population am Pfänderstock
