Verprügelter Discochef will höhere Strafe

Ernst August Prinz von Hannover ist vom Amtsgericht in Springe wegen Körperverletzung, Bedrohung und Beleidigung zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten und einer Geldstrafe von umgerechnet 3,52 Mill. Schilling verurteilt worden. Das ist dem Besitzer der kenianischen Bar, der von August verprügelt wurde, zu wenig. Jetzt geht der Prozess möglicherweise in eine neue Runde. Der Disco-Chef aus Kenia hat Rechtsmittel eingelegt. Angeblich will der Mann eine höhere Strafe erwirken.
"Wir haben die Rechtsmittel zunächst nur zur Fristwahrung eingelegt", sagte der Anwalt des Nebenklägers. Endgültig entschieden über eine Berufung werde aber erst, wenn das Urteil vorliege. "Ich bin allerdings schon jetzt überzeugt, dass das Urteil in einem entscheidendem Punkt falsch ist."
Nur einfache Körperverletzung
Das Gericht in Springe (Niedersachsen) habe nämlich im Fall seines Mandanten nur eine einfache Körperverletzung angenommen, obwohl es sich "eindeutig um eine gefährliche Körperverletzung" gehandelt habe. Ob eine Berufung Sinn hat, müsse noch geprüft werden.
Acht Monate und Geldstrafe
Ernst August Prinz von Hannover war in der vergangenen Woche zu einer achtmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung und einer Geldbuße von 500.000 Mark (255.646 Euro/3,52 Mill. S) verurteilt worden. Nach Überzeugung von Richter Rolf Neils hat der Welfenchef nicht nur den Disco- Betreiber geschlagen, sondern auch eine Fotografin getreten und zwei Leitende Redakteure der "Bild"-Zeitung Hannover am Telefon beleidigt. Die Frist für die Rechtsmittel läuft bis Donnerstag.

