Freitag, 30. November 2001

ÖAAB Gegen totale Aufhebung der Zumutbarkeit

Der ÖAAB spricht sich gegen eine generelle Aufhebung der Zumutbarkeits-Bestimmungen bei der Vermittlung von Arbeitslosen aus. ÖAAB-Bundesobmann Werner Fasslabend erklärte in einer Bundesvorstands-Sitzung, man sollte zwar nicht "sklavisch an den alten Bestimmungen kleben bleiben", völlig ad acta legen könne man sie aber auch nicht.

"Wir können uns zwar vorstellen, dass der Begriff des Berufsschutzes nicht mehr so eng gefasst wird wie bisher und damit die Vermittlungstätigkeit beeinträchtigt, man kann aber von einem Arbeitssuchenden nicht verlangen, dass er bei der Annahme einer Tätigkeit unzumutbare Gehaltseinbußen oder übermäßig lange Anfahrtswege zur Arbeitsstätte in Kauf nimmt", sagte Fasslabend in einer Aussendung.

Wichtiger Punkt: Familienleben
Der ÖAAB-Chef hob die Relevanz der "Familienverträglichkeit" hervor. Das bedeute, dass der Weg zu und von der Arbeit nicht mehr als rund 20 Prozent der Arbeitszeit in Anspruch nehmen sollte und Eltern auch in Teilzeitjobs vermittelt werden können, wenn sie das wünschen, weil sie neben ihrem Beruf auch Kinderbetreuungs-Pflichten haben. Derzeit werden vom AMS nur Vollzeitjobs vermittelt.

In der Frage der Änderung der Zumutbarkeitsbestimmungen für Arbeitslose gibt es bisher unterschiedliche politische Auffassungen. Die Arbeitnehmer wollen einen Rechtsanspruch auf Weiterbildung, für die Arbeitgeber wäre dies zu teuer. Zweiter Diskussionspunkt ist die Entlohnung: Nach Ansicht von AK und ÖGB soll sie mindestens 1.000 Euro (13.760 S) monatlich betragen, auch in dieser Frage gibt es mit der Dienstgeber-Seite noch keine Einigkeit.

30.11.2001 13:28