"Kommissar DNA" war bei Ermittlungen erfolgreich

Heute muss sich ein gefährlicher Sex-Täter vor einem Wiener Schwurgericht verantworten. Der spielsüchtige Rainer K. (35) konnte im November 2000 nach einer Überfall-Serie auf Wiener Supermärkte, bei der er insgesamt 500.000 Schilling (36.336 Euro) erbeutet hatte, festgenommen werden. Danach entpuppte sich "Kommissar DNA" ein Mal mehr als hilfreiches Instrument der Polizeiarbeit: Mittels eines gentechnischen Gutachtens konnte dem Beschäftigungslosen vorerst die brutale Vergewaltigung eines 14-jährigen Mädchens nachgewiesen werden.
Doch das war nur die Spitze eines Eisbergs: Staatsanwältin Natascha Michel legt dem Unhold nunmehr insgesamt sieben Sex-Attacken zur Last.
Das wohl Aufsehen erregendste Faktum ereignete sich am 22. Jänner 1999: Die 14 Jahre alte Anita befand sich damals auf dem Weg ins Gymnasium in der Ödenburger Straße in Wien-Floridsdorf, als sie Rainer K. aufhielt. Er zog einen Ausweis, gab sich fälschlicherweise als Polizist aus und bezichtigte sie, im Einkaufszentrum Trillerpark Waren gestohlen zu haben. Die Täterbeschreibung passe. Die eingeschüchterte Schülerin beteuerte zwar, damit nichts zu tun zu haben, doch kam sie der Aufforderung des Mannes nach, ihn zu begleiten.
Rainer K. dirigierte die Gymnasiastin laut Anklage in ein Privathaus, worauf diese Verdacht schöpfte, dass etwas nicht stimmen konnte. Da packte er sie, stieß sie in Richtung Keller und verschloss die Tür mit einem Riegel. Der verheiratete Mann und Vater von zwei Kindern herrschte dann die völlig verängstigte 14-Jährige ihrer Aussage zufolge an, sie möge sich zur Gänze ausziehen. Vier Stunden erlebte das Mädchen in dem Kellerabteil ein unfassbares Martyrium, das in der Anklage penibel rekonstruiert wird. Dann erst ließ sie der Unhold gehen.
Anita ist seither ein gebrochener Mensch. Sie leidet an Albträumen und schweren Panikattacken, die allein durch Gerüche schubartig hervorbrechen können. Dem Gutachten des Kinderpsychiaters Max Friedrich zu Folge ist mit "schweren Langzeitschäden" zu rechnen. Die psychischen Folgen werden von der Staatsanwaltschaft daher als schwere Körperverletzung qualifiziert.
Rainer K., der auf Grund des belastenden DNA-Gutachtens die Täterschaft schwer abstreiten konnte, hat im Vorverfahren angegeben, das Mädchen hätte "ohne Zögern meinem Ansinnen Folge geleistet". Er habe sie zu nichts gezwungen.
Die Polizei überprüfte den 35-Jährigen nach Vorliegen der gentechnischen Expertise auch zu anderen, bisher ungeklärten Sex-Attacken: In sechs weiteren Fällen erkannten die Opfer in Rainer K. eindeutig ihren Peiniger wieder. Die Mädchen im Alter zwischen 14 und 20 Jahren hatte der Mann im Stiegenhaus, im Aufzug ihres Wohnhauses, in der Tiefgarage oder einfach am Heimweg abgepasst. Teilweise drückte er ihnen ein Messer an den Hals, um sie gefügig zu machen. Mit zwei Ausnahmen streitet der von Verteidiger Werner Tomanek vertretene Mann auch in diesen Fällen die Begegnungen gar nicht ab, behauptet aber, die Mädchen hätten "mitgetan".
Der Psychiater Heinrich Pfolz hat in seinem Gutachten festgestellt, dass Rainer K. an einer geistig-seelischen Abartigkeit höheren Grades leidet. Die Staatsanwältin beantragt daher zusätzlich zur Verurteilung wegen siebenfacher Vergewaltigung und 13-fachen Raubüberfalls die Unterbringung des Mannes in einer Anstalt für abnorme Rechtsbrecher.
Die vorsitzende Richterin Martina Huber hat nicht weniger als sechs Verhandlungstage anberaumt: Da sich die Opfer einer direkten Befragung nicht mehr unterziehen wollen, müssen nun die Videobänder mit den im Vorverfahren zu Stande gekommenen kontradiktorischen Einvernahmen abgespielt werden. Dafür wurde der SchwurgerichtssaaI 211 sogar mit einer - nach Ansicht mancher Richter längst überfälligen - Videoanlage ausgerüstet. Das Urteil soll Mitte Dezember gesprochen werden.
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