Verfahren wird am 23. Jänner fortgesetzt

Die Entscheidung über ein Verfahren wegen Kriegsverbrechen gegen den israelischen Ministerpräsidenten Ariel Sharon in Belgien ist verschoben worden. Ein Brüsseler Appellationsgericht will erst Ende Jänner darüber urteilen, ob die im Juni eingereichte Klage zugelassen wird. Sharon wird wegen des Massakers in den Beiruter Palästinenserlagern Sabra und Shatila im Jahr 1982 angeklagt.
Das Untersuchungsverfahren soll am 23. Jänner fortgesetzt werden.
Hinterbliebene von Opfern des Massakers haben die Klage gegen Sharon eingereicht. Dieser war zur Zeit der israelischen Invasion im Libanon israelischer Verteidigungsminister. Damals tötete die mit Israel verbündete Miliz der rechten christlichen Falange-Partei unter den Augen der israelischen Streitkräfte in den Lagern nahezu 1.000 palästinensische Zivilisten. Eine israelische Untersuchung befand Sharon damals für indirekt schuldig, weshalb er sein Amt niederlegen musste.
Neben Sharon richtet sich die Klage auch gegen den damaligen israelischen Kommandanten im Raum Beirut, Amos Jaron. Er wurde 1982 mit einem Disziplinarverfahren belegt und für drei Jahre von Kommandopositionen suspendiert. Nach einem Gesetz von 1993 können Verstöße gegen die Genfer Kriegsrechtskonvention in Belgien vor Gericht gebracht worden - unabhängig davon, wo und von wem sie begangen worden sind. Auch andere ausländische Politiker sind bereits angeklagt worden, doch zumeist ohne Erfolg. Als vorerst letzter wurde am Dienstag der palästinensische Präsident Yasser Arafat angeklagt.
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