Scharfe Töne am ersten Tag des Novum-Prozesses

Scharfe Töne am ersten Tag des Novum-Prozesses

In dem Prozess soll endgültig geklärt werden, ob das Novum-Vermögen der KPÖ gehört oder als ehemaliges SED-Vermögen der BvS zufallen soll.

Die in Ost-Berlin gegründete Novum hatte in den knapp 40 Jahren ihrer Tätigkeit im DDR-Außenhandel erhebliche Provisionsgewinne erzielt. 1992 wurde das Vermögen der Firma unter Treuhand-Verwaltung gestellt. Die Firma und ihre auch als "Rote Fini" bekannte Alleingesellschafterin Rudolfine Steindling, hatten dagegen Klage eingereicht. Im Dezember 1996 bestätigte das Berliner Verwaltungsgericht die Position Steindlings, wonach es sich bei der Novum um eine KPÖ-Firma handelte und sie in deren Auftrag gehandelt hatte. Gegen diese Entscheidung hatte die Nachfolerin der Treuhand, die BvS, Berufung eingelegt.

Die BvS vertritt die Auffassung, dass Steindling die Geschäftsanteile nur als Treuhänderin für die SED gehalten habe. Das würden zwei notarielle Erklärungen der Wienerin von 1978 und 1983 belegen. Steindlings Anwälte hatten dagegen argumentiert, die Geschäftsfrau habe die treuhänderische Tätigkeit zugunsten der SED-Vermögensholding Zentrag nur zum Schein einseitig angegeben. Tatsächlich sei diese bei der Zentrag nie eingegangen. Deshalb gebe es auch keine für eine rechtswirksame Vereinbarung notwendige Annahme-Erklärung der Zentrag. Steindling wäre demnach Treuhänderin für die KPÖ und nicht für die SED gewesen, so der Standpunkt von Steindlings Anwalt Alexander Ignor. Die DDR-Seite habe Novum als Firma der KPÖ akzeptiert.

Zu Beginn des jetzigen Verfahrens warf ein BvS-Anwalt Steindling vor, sie habe in dem jahrelangen Rechtsstreit unlauteres Verhalten an den Tag gelegt und Beweise für eine Verbundenheit mit der SED verschwinden lassen. "Wonach wir suchen, wurde im Verfahren auf Seiten der Klägerin vertuscht und vernichtet", sagte Anwalt Thomas Kunze. Zudem habe die Gegenseite auch nicht plausibel gemacht, warum Steindling Schein-Erklärungen abgegeben haben sollte. Nach der Wende habe die Geschäftsfrau Millionen-Summen von Bankkonten abgehoben, die nicht bei der KPÖ gelandet seien.

Von den von der Treuhand veranschlagten rund 500 Millionen (256 Mill. Euro/3,52 Mrd. S) der 1951 gegründeten "Novum" wurden rund 180 Millionen Mark auf Schweizer und deutschen Konten eingefroren. Für die KPÖ hatte Wirtschaftssprecher Michael Graber genüber der APA am Dienstag betont, dass es sich bei dem Novum-Vermögen nur um eine Gesamtsumme von etwa 180 Millionen Mark handeln könne. Graber äußerte sich optimistisch über den Ausgang des Berufungsprozesses.

Das Berliner Oberverwaltungsgericht hat bisher fünf Verhandlungstage bis zum 14. Dezember anberaumt. Das Verfahren wird am Dienstag kommender Woche mit ersten Zeugenvernehmungen fortgesetzt.