Uneinigkeit über Rechtsschutz

Auch die zweite Runde der Expertengespräche über eine Änderung der Zumutbarkeits-Bestimmungen für Arbeitslose ist ohne konkretes Ergebnis geblieben. Hauptthema war die Forderung der Arbeitnehmer-Seite nach einem Rechtsanspruch auf Weiterbildung. Dies sei von der Arbeitgeber-Seite vor allem aus finanziellen Gründen abgelehnt worden, kritisierte AK-Arbeitsmarkt-Experte Josef Wallner.
Auch ÖGB-Verhandler Bernhard Achitz kann die entsprechenden Bedenken nicht nachvollziehen. Wie Achitz betonte, dürfe man nicht vergessen, dass es sich um eine relativ kleine Gruppe von Betroffenen handle. Es gehe ja nur um Personen, die die Weiterbildung auch wollten, nicht sofort vermittelt werden könnten und nicht schon jetzt einen Anspruch hätten. Dies liegt derzeit im Ermessen des Arbeitsmarktservice. Das AMS hat zu entscheiden, ob eine Weiterbildungsmaßnahme sinnvoll und notwendig ist.
Einen weiteren Einwand der Arbeitgeber-Seite sieht Achitz als verhandelbar an, nämlich die Befürchtung, dass eine zumutbare Arbeit verweigert werden könnte unter Verweis auf die Weiterbildung.
Zweiter Diskussionspunkt war heute laut Achitz und Wallner der Entgeltschutz. Die Entlohnung bei der angebotenen Beschäftigung soll nach Ansicht von AK und ÖGB mindestens 1.000 Euro (13.760 S) monatlich betragen. Angesetzt werden soll prinzipiell beim bisherigen Lohnniveau. Dieses könne nach dem Ende des Arbeitslosengeldanspruchs zwar in Etappen gesenkt werden, jedoch nicht unter 80 Prozent des zuletzt vor der Arbeitslosigkeit erzielten Entgelts. Auch in dieser Frage gibt es mit der Dienstgeber-Seite noch keine Einigkeit.
Das Klima der Gespräche bezeichnete Wallner als "sachlich". In einem nächsten Schritt sollen nun die Vorstellungen von Dienstgebern und Arbeitnehmern gegenüber gestellt werden. AK und ÖGB wollen auch noch die Fragen der Betreuungspflichten, der Mobilität und der Rechtssicherheit diskutiert wissen. Die dritte Gesprächsrunde soll in drei Wochen stattfinden.

