Donnerstag, 22. November 2001

Kommission beharrt auf Ausschreibungspflicht

Die europäische Kommission beharrt auf ihrer Forderung nach einer Öffnung des Öffentlichen Nahverkehrs für den Wettbewerb. Das EU-Parlament hatte einen Verordnungsvorschlag der Kommission zur Einführung einer zwingenden Ausschreibungspflicht für den öffentlichen Verkehr in einer ersten Lesung abgelehnt.

Günter Hanreich, Direktor in der GD Transport und Energie in Brüssel, stellte klar, dass die Kommission weiterhin "Schwierigkeiten hat mit Vorschlägen, die den Wettbewerb vom lokalen öffentlichen Verkehr ausschließen". Ein solcher Ausschluss sei "rechtlich nicht möglich", meint Hanreich.

Wenn eine Behörde durch eine direkte Vergabe den Markt abschottet, verletzt das nach Ansicht des Direktors das Niederlassungsrecht. "Es kann nicht sein, dass wir einem Unternehmen die Niederlassung in einem EU-Land erlauben und es dann an der Ausübung seiner Tätigkeit hindern!"

500 Änderungsvorschläge eingebracht
Insgesamt sind bei der Lesung im Parlament an die 500 Änderungsvorschläge eingebracht worden. Einige davon erachte auch die Kommission als sinnvoll, so zum Beispiel längere Vertragszeiten, eine achtjährige Übergangsphase bis zur vollständigen Marktöffnung oder den besseren Schutz für Konsumenten, Arbeitnehmer und Umwelt. Eine endgültige Haltung der Kommission gibt es aber noch nicht.

Keine Mehrheit für verpflichtende Öffnung
Ob die Kommission dem EU-Rat nun einen modifizierten Vorschlag zur Diskussion vorlegen wird, ist noch offen. Die Diskussion über die Liberalisierung des öffentlichen Verkehrs gestaltet sich auf jeden Fall derzeit im Rat "gleich schwierig" wie im Parlament. Auch dort gibt es keine qualifizierte Mehrheit für eine verpflichtende Öffnung des öffentlichen Verkehrs.

Denkbar ist auch, dass die Kommission ihren Vorschlag zurückzieht und die Marktöffnung bereits anhängigen Gerichtsverfahren überläßt. Dann würde die Frage vom Europäischen Gerichtshof in Luxemburg "in ihrer rechtlichen Bedeutung geregelt werden."

22.11.2001 13:31