Mittwoch, 21. November 2001

Neue Garantieregelung ab 1. Jänner

Mit 1. Jänner 2002 treten neue Regelungen zur Gewährleistung in Kraft. Sie bringen für Käufer große Vorteile und können im Verbrauchergeschäft nicht eingeschränkt oder ausgeschlossen werden. Der Elektrohandel schlägt umgehend mit höheren Preisen zurück.

Die Details: Die Gewährleistungsfrist für bewegliche Sachen verlängert sich von sechs Monaten auf zwei Jahre (Bei Vereinbarung kann die Frist bei gebrauchten Waren auf bis zu einem Jahr verkürzt werden). In den ersten sechs Monaten nach Übergabe der Sache muss künftig der Unternehmer beweisen, dass der aufgetretene Mangel nicht bei Übergabe vorgelegen hat, sondern etwa auf Bedienungsfehler oder übergebührliche Abnützung zurückzuführen ist. Montagefehler bzw. mangelhafte Montageanleitungen, die zu Mängeln führen, lösen ebenfalls Gewährleistungspflichten aus.

Der Verein für Konsumenten-Information VKI fordert den Handel auf, mit Konsumenten im Zuge des Weihnachtsgeschäftes diese neuen Regelungen freiwillig zu vereinbaren. Derzeit angebotene "Zwei-Jahres-Garantien" sind dem Verein zufolge kein Ersatz für gesetzliche Rechte auf Gewährleistung. Diese Garantien sehen in der Regel nur die Reparatur von Mängeln vor. Ist dies nicht möglich oder - aus Sicht des Unternehmers - unwirtschaftlich, dann gibt es keine weiteren Rechte.

Elektrohandel erhöht Preise
Elektrogeräte werden teurer. Durch die geplante Umsetzung der neuen Gewährleistungs- und Garantieregelungen seien die Händler zu mehr Leistungen verpflichtet. Dies erhöhe die Kosten und in Folge für die Konsumenten die Preise. Ab dem Frühjahr 2002 würden die Produktpreise im Elektrohandel im "einstellligen niedrigen Prozentbereich" angehoben werden, kündigte Wolfgang Krejcik, Vorsteher des Bundesgremiums des Radio- und Elektrohandels in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), am Donnerstag bei einer Pressekonferenz an.

Sofern ein Schaden innerhalb der ersten sechs Monate auftritt, ändert sich für den Kunden nichts. Für später auftretende Mängel, 7 bis 24 Monate nach dem Kauf, liegt die Beweislast jedoch beim Käufer, der nachweisen muss, dass der Schaden schon zum Zeitpunkt des Kaufes vorhanden war. Hier wird künftig wohl die Kulanzfähigkeit des Händlers gefordert sein.

21.11.2001 13:34