AK und ÖGB verlangen gesetzliche Regelungen
Fast jeder dritte unselbstständig Erwerbstätige in Österreich arbeitet bereits "atypisch", das heißt, in einer Form der Beschäftigung, die vom "Normalarbeitsverhältnis" abweicht: In der Arbeitszeit, in der Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und in der sozialen Sicherung. Besonders bei den Frauen nimmt die Zahl der atypischen Beschäftigten zu. Das belegt eine Statistik des AMS Niederösterreich, das diese Daten erhoben hat.
Die sogenannten "atypischen" Arbeitsformen gliedern sich in 17,4 Prozent Teilzeitbeschäftigungen, 4,2 Prozent Geringfügige Beschäftigungen, 3,1 Prozent befristete Dienstverhältnisse, ein Prozent Werkverträge, 0,6 Prozent Freie Dienstverträge, ein Prozent Heimarbeit sowie 0,5 Prozent Arbeitskräfteüberlassung. Für 2003 werden 34 Prozent "Atypische" erwartet.
Mit den Problemen dieser Arbeitnehmer befasst sich am Dienstag auch die Wiener Arbeiterkammer in einer Veranstaltung. Renate Csörgits, Vorsitzende der ÖGB-Frauen, umriss in ihrem Referat die Spezifika der neuen Jobformen. Ihre Forderung: "Auch atypisch Beschäftigte benötigen einen ausreichenden sozial- und arbeitsrechtlichen Schutz."
Teilzeitarbeit ist typisch "weiblich"
Die am häufigsten vorkommenden atypischen Beschäftigungsformen, das sind Teilzeitarbeit und mit sehr viel Abstand die geringfügige Beschäftigung, sind typisch "weiblich", mit einem Frauenanteil von jeweils über 70 Prozent. Teilzeitbeschäftigte sind Vollzeitbeschäftigten arbeits- und sozialrechtlich gleichgestellt. Unproblematisch ist diese Beschäftigungsform dennoch nicht: Die Entlohnung ist in vielen Fällen nicht Existenz sichernd.
Geringfügig Beschäftigte sind noch stärker als Teilzeitarbeitende auf unqualifizierte Tätigkeiten konzentriert. Mit maximal rund 4.076 Schilling im Monat haben sie nur ein geringfügiges, zum Leben nicht ausreichendes Einkommen. Bei Arbeitslosigkeit haben sie keine Absicherung, können sich aber wenigstens für Sozialversicherung entscheiden. Existenzsichernd sind die Sozialleistungen, die aus den Minieinkommen der geringfügig Beschäftigten resultieren, freilich nicht.
Viel Risiko für die Freien DienstnehmerInnen
Am unerschiedlichsten und noch am wenigsten erforscht ist die Gruppe der Freien DienstnehmerInnen und der Neuen Selbstständigen, Frauen und Männer sind zu gleichen Teilen vertreten. Dem Vorteil der Möglichkeit, sich die Zeit relativ frei einteilen zu können, steht ein gravierender Nachteil gegenüber: Das volle Unternehmensrisiko. Stark schwankende Einkommen, eine unzureichende sozialrechtliche Absicherung und fehlender arbeitsrechtlicher Schutz sind dienegative Punkte des "selbstbestimmteren" Arbeitens.

