18-Jähriger: "Möglicher Tod "war mir bewusst"

Im Prozess rund um den Überfall von verhaltensauffälligen Jugendlichen auf ihre Betreuer in der ägyptischen Wüste gab es am Montag am Landesgericht Linz weitere Einvernahmen. Einer der Angeklagten, ein 18-Jähriger, erklärte, es sei ihm bewusst gewesen, dass er einen Menschen durch das Zuschlagen mit einem Stein hätte "umbringen" können.
Er hätte dann vor der Tat bemerkt: "Das kann ich nicht". Es seien mehrere Varianten besprochen worden, die begleitenden Beduinen und die Betreuer auszuschalten. Auch die Verwendung von Holzstecken und einer Axt sei aufgetaucht.
Die insgesamt sieben Jugendlichen waren Anfang dieses Jahres mit drei Betreuern zu einem erlebnispädagogischen Projekt in der Wüste Sinai in Ägypten aufgebrochen. Sie sollten dort "sich selbst finden", das Leben in der Gruppe unter schwierigen äußeren Bedingungen lernen und für ihre Persönlichkeit profitieren, so das Ziel der Reise. Schon nach wenigen Tagen des für zehn Wochen anberaumten Projektes gab es allerdings Schwierigkeiten - die Jugendlichen veranstalteten etwa einen Sitzstreik -, Ende März eskalierte die Situation: Um aus der Wüste zu entkommen, planten die Jugendlichen, ihre Begleiter mit Steinen "auszuschalten". Bei dem Vorfall wurden drei Beduinen verletzt, die Reise wurde dennoch fortgesetzt.
Gegen drei der Jugendlichen wurde wegen mangelnder Strafmündigkeit keine Anklage erhoben, bei den vier anderen spricht die Staatsanwältin von versuchtem Mord in neun Fällen sowie versuchtem schweren Raub. Die Verteidiger erklärten ihre Mandanten für nicht schuldig im Sinne der Anklage.
Der 18-Jährige gab vor dem Gericht an, dass die Idee "mit den Steinen" von ihm gekommen sei. Bei der Attacke habe er es sich aber anders überlegt. Als er mit einem ein bis zwei Kilo schweren Stein in der Hand vor dem Kopf eines - schlafenden - Beduinen gekniet sei, habe er sich gedacht "das kann ich nicht machen". Er habe daraufhin - "mit einem mulmigen Gefühl - den Stein aus einer Höhe von rund 30 Zentimeter über dem Kopf des Beduinen "fallen gelassen", dabei mit den Händen ein wenig "nachgeholfen". Diese Zweifel seien ihm erst in letzter Sekunde gekommen.
Der Angeklagte verwies als Begründung für das Entstehen der Fluchpläne auf "Fehler der Betreuer: Wenn es kürzere Märsche und mehr Nahrung gegeben hätte, wäre es nicht so weit gekommen." Auch seien sie nach dem Sitzstreik alleine gelassen worden. In diesen Plänen sei anfangs auch die Rede davon gewesen, die Leichen nach der Tat zu verbrennen. Die Jugendlichen wollten danach mit einem Auto der Beduinen nach Sharm El Sheik fahren und sich von dort nach Amerika absetzen. "Dort wollten wir mit falschen Pässen untertauchen", sagte der Angeklagte.
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