Probst, Hartinger, Hrabcik streben Posten an

Heute läuft die Ausschreibung für die Geschäftsführung im Hauptverband der Sozialversicherungsträger aus: Die Zahl der Bewerber mit bisher knapp 20 ist erstaunlich hoch, umso mehr als wohl heute noch einige Kandidaten ihre Unterlagen abliefern werden. Favorisiert wurde zuletzt das Trio Probst-Hartinger-Vanas plus einem EDV-Experten, der der VP nahe stehen könnte.
Definitiv ihre Kandidatur angekündigt hat am Dienstag die freiheitliche Abgeordnete Beate Hartinger. Ebenfalls als fix gelten die Bewerbungen vom derzeitigen Geschäftsführer Josef Probst (S) sowie von Hubert Hrabcik, Kabinetts-Chef von Gesundheitsstaatssekretär Reinhart Waneck (F).
Von ÖVP-Seite wird wohl Norbert Vanas als Favorit ins Rennen gehen. Er gehört wie Probst schon derzeit der Geschäftsführung an, deren andere beiden Mitglieder Walter Geppert und Adolf Mandl nicht mehr in Frage kommen. Sie gehen beide mit Jahresende in Pension. Offen blieb bis zuletzt, ob drei, vier oder fünf Geschäftsführer bestellt werden. Dies wird erst vom Hauptverbands-Verwaltungsrat abgeklärt. Während SPÖ und FPÖ auf die Mindestzahl drängen, sieht es bei der ÖVP etwas anders aus. Ihr werden Ambitionen auf gleich zwei Posten in der Geschäftsführung nachgesagt, was wohl eine Aufstockung auf wie derzeit vier Geschäftsführer bedeuten würde.
Trio Probst-Hartinger-Vanas als Favorit
Favorisiert wurde zuletzt ein Trio Probst-Hartinger-Vanas plus einem EDV-Experten, der der VP nahe stehen könnte. Bewähren müssen sich die Kandidaten jedenfalls zunächst bei einem Hearing vor dem Verwaltungsrat. Davor soll eine Arbeitsgruppe des Aufsichtsratsgremiums festlegen, wie die genaue Geschäftseinteilung sein soll. Dann wird eine Beratungsfirma die geeignetsten Kandidaten für das Hearing auswählen. Wie viele das sein werden, war vorerst unklar. Die sozialdemokratischen Gewerkschafter wollen etwa neun bis zwölf Kandidaten anhören.
Nächster Schritt im Entscheidungs-Prozedere ist dann die Kür des Sprechers der Geschäftsführung, die Mitte Dezember erfolgen soll. Sie oder er soll dann bei der Ernennung der restlichen Mitglieder ein gewisses Mitspracherecht haben. Abgeschlossen werden muss der Prozess in jedem Fall noch 2001, da die neue Geschäftsführung laut 58. ASVG-Novelle mit 1.1.2002 schon bestellt sein muss. Wann die neuen Manager dann tatsächlich ihre Posten antreten, ist nicht festgelegt.
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