Prozess gegen fünf IMMAG-Manager

Am Salzburger Landesgericht wurde heute das Schöffenverfahren im IMMAG-Prozess gegen ehemalige IMMAG-Manager bzw. -Mitarbeiter - fortgesetzt. Den drei Ex-Vorstandsmitgliedern, einem Wirtschaftstreuhänder und einer leitenden Angestellten wirft die Staatsanwaltschaft Untreue vor. Vier der Angeklagten wird eine Schadenssumme von über einer Milliarde Schilling angelastet; einem ein Schaden von über 130 Millionen Schilling.
Alle Angeklagten bekannten sich nicht schuldig.
Dieses Strafverfahren ist im Zusammenhang mit Österreichs größtem Bauskandal - der Bautreuhand-WEB-IMMAG-Affäre - zu sehen. Vorgeworfen wird den Beschuldigten unter anderem, Anlegergelder nicht vertragskonform angelegt und für andere Zwecke verwendet zu haben: So habe es Beteiligungen an anderen Firmen und wertlose Garantien gegeben, Serienvermögen sei mit Hypotheken belastet gewesen und verschoben worden, auch habe es unwirtschaftliche gegenseitige Beteiligungen gegeben.
Der Bauskandal ist 1989 aufgeflogen
Im September 1996 begann das Hauptstrafverfahren gegen sieben Angeklagte. Durch den Zusammenbruch des Firmenkonglomerates rund um die Bautreuhand, WEB und IMMAG sei ein Schaden von über 2,3 Milliarden Schilling entstanden, hatte die Staatsanwaltschaft damals argumentiert.
Nach fast dreijähriger Dauer wurden am 14. Juni 1999 sechs der Manager zu Haftstrafen zwischen sechs und neun Jahren verurteilt. Das Gericht sah bei den sechs verurteilten Angeklagten das Verbrechen der Untreue als erwiesen an. Die Verurteilten gingen in Berufung, nun beschäftigt sich der OGH mit der Causa.
Urteil wegen überlanger Verfahrensdauer
Einer der in erster Instanz Verurteilten - ein Salzburger Wirtschaftstreuhänder - hatte die Menschenrechtskommission angerufen und in Straßburg Recht erhalten. Die Republik Österreich wurde im März dieses Jahres wegen der überlangen Verfahrensdauer (Verstoß gegen Artikel 6 der Menschenrechtskonvention) verurteilt und musste dem Wirtschaftstreuhänder 100.000 Schilling zahlen.

