Staatsanwalt forderte Bestrafung Angeklagten

Mit zehn Schuldsprüchen ist am Dienstagabend der Prozess gegen die 19 vor Gericht gestellten Tiroler Fußballfans zu Ende gegangen. Die Angeklagten wurden wegen tätlicher Angriffe auf das Ordnungspersonal des Raufhandels für schuldig befunden und mit unbedingten Geldstrafen belegt.
Da seitens der Staatsanwaltschaft wegen "zu geringfügiger Bestrafung" Strafberufung gefordert wurde, ist das Urteil vorerst nicht rechtskräftig, teilte Verteidiger Herwig Fuchs mit.
Aus "generalpräventiven Gründen" habe Staatsanwalt Othmar Krüpl Freiheitsstrafen für alle Beschuldigten gefordert. Aus eben diesen Gründen habe auch Richter Günther Böhler unbedingte Geldstrafen bis zu 70.000 Schilling verhängt. Der als Auslöser der gewalttätigen Ausschreitungen beschuldigte 31-jährige Innsbrucker konnte vorerst mit einem Freispruch nach Hause gehen. Der Schlag von hinten gegen einen Ordner sei nach Ansicht des Richters "geringfügig gewesen". Es habe zu diesem Zeitpunkt noch keine Gruppierungen unter den Fans gegeben, für den dann entstandenen Raufhandel könne der 31-Jährige nicht verantwortlich gemacht werden.
Der Verursacher der Tätlichkeiten habe nicht festgestellt werden können, erläuterte Fuchs. Wer welche Schläge ausgeführt habe und wer für welche Verletzungen verantwortlich zu machen sei, habe auf Grund der Vielzahl der Schläge gegen die Ordner nicht mehr eruiert werden können.
