Donnerstag, 4. Oktober 2001

Neues Gesetz könnte ihm bei eigenen Verfahren helfen

Europa und die Welt versuchen derzeit für grenzübergreifende Ermittlungen bürokratische Hürden abzuschaffen. Nicht so Italien. Der italienischen Regierungskoalition von Ministerpräsident Silvio Berlusconi ist es am Mittwoch im Senat gelungen, ein umstrittenes Rechtshilfeabkommen zu ratifizieren, das die internationale Kooperation unter Staatsanwälten deutlich erschwert. Die Opposition wirft Berlusconi vor, reines Eigeninteresse an dem Gesetz zu haben.

Schärfste Regeln werden bei der Beschaffung sowie Übermittlung von Auskünften im Zuge eines Strafverfahrens eingeführt, wenn sie als Beweismaterial in einem Prozess verwendet werden sollen.

Die Debatte um das Rechtshilfeabkommen hat im Parlament eine heftige Polemik hervorgerufen. Die oppositionelle Mitte-Links-Allianz hatte mit allen Mitteln die Verabschiedung des Gesetzes zu verhindern versucht, musste jedoch wegen der komfortablen Stimmenmehrheit der Regierungskoalition eine Niederlage hinnehmen. Nach Darstellung der Opposition will Berlusconi den Mailänder Staatsanwälten Steine in den Weg legen, die über mutmaßliche Schwarzgelder seiner Medienholding "Fininvest" auf geheimen Bankkonten in der Schweiz ermitteln.

Senatoren der Grünen rollten ein Plakat mit der Nummer eines Schweizer Bankkontos aus, auf dem angeblich Berlusconis ehemaliger Rechtsanwalt und Ex-Verteidigungsminister Cesare Previti Schwarzsummen eingezahlt haben soll. Das Plakat sorgte für heftige Auseinandersetzungen. Senatspräsident Marcello Pera musste die Sitzung sogar abbrechen.

Die Mitte-Links-Allianz will nun Staatschef Carlo Azeglio Ciampi auffordern, das Gesetz nicht zu ratifizieren. Der frühere postkommunistische Regierungschef Massimo D'Alema drohte am Dienstag mit einem Referendum, um die Abschaffung des umstrittenen Abkommens zu fordern, sollte es vom Parlament verabschiedet werden.

In den Rechtshilfeersuchen werden künftig schon kleinste formale Unregelmäßigkeiten genügen, damit ein Antrag für ungültig erklärt werden kann. Diese Bestimmungen sind rückwirkend, können daher auch laufende Verfahren betreffen.

4.10.2001 09:31