Sonntag, 30. September 2001

Diskretion - mehr Mythos als Realität

Die Diskretion für Österreichs Anleger bleibt vorderhand bestehen. Sie ist allerdings ohnehin mehr Mythos als Realität. Seit sich die Indizien dafür verdichten, daß die Urheber der Anschläge auf New York und Washington mit ihrem Insiderwissen an der Börse ein Vermögen verdient haben dürften, ist das Bankgeheimnis unter Beschuß geraten.

Es schütze, so der Vorwurf, die Terroristen und sei für ehrliche Bürger ohnehin irrelevant. Die Reihe der Kritiker ist durchaus prominent besetzt: Sowohl der deutsche Kanzler Gerhard Schröder als auch der Chef der Deutschen Bundesbank Ernst Welteke sprachen sich für eine Aufweichung der gesetzlich verordneten Diskretion aus.

Heimische Anleger, die nun fürchten, nach der Abschaffung der Anonymität ein weiteres Stück Intimität bei Geldgeschäften zu verlieren, können jedoch beruhigt sein. „Für eine Änderung des Bankgeheimnisses, das die private Finanzsphäre vor der Neugier anderer schützen soll, gibt es keinen Anlaß“, beschwichtigte Finanzminister Grasser, „da die Verfolgung von Straftaten dadurch ohnehin nicht behindert wird.“

Darüber hinaus ist das Bankgeheimnis in Österreich im Verfassungsrang verankert und kann daher nur mit Zweidrittelmehrheit im Parlament geändert werden.

Löchriges Geheimnis
Das ist für die Anleger allerdings nur teilweise beruhigend. Tatsächlich ist das Bankgeheimnis ohnehin bereits so löchrig, daß es diesen Namen kaum verdient. So werden bei Steuerstrafverfahren ebenso wie bei möglicher Geldwäsche schon bei Verdacht die Konten geöffnet, bei anhängigen Strafverfahren ebenfalls, und die EU kann – im Wege von Verordnungen, die innerhalb von Stunden ins nationale Recht übernommen werden – Gelder auf Konten einfrieren.

So wurde beispielsweise in der Causa Milosevic verfahren. Außerdem hat die Bundeswertpapieraufsicht nicht nur die Möglichkeit, jede verdächtige Transaktion bei den Banken auszuheben und in die Kundendaten Einsicht zu nehmen, die Geldinstitute sind aufgrund der Geldwäscherichtlinien sogar verpflichtet, von sich aus jede verdächtige Vermögensbewegung zu melden.

Schweiz und Liechtenstein unter Druck
Trotz dieser Lücken ist das Bankgeheimnis in Österreich zwar immer noch strenger als in den meisten EU-Staaten, aber traditionsreiche Häfen für diskrete Gelder – etwa die Schweiz und Liechtenstein – werden durch den Kampf gegen den Terror wesentlich stärker unter Druck geraten.

30.9.2001 14:25